Entlastungsbetrag beantragen: Vorlage zum Online-Ausfüllen

Antrag Entlastungsbetrag Pflege

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Pauschale, die jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zusteht. Das Geld ist zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsleistungen – etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Tages- oder Nachtpflege oder den Eigenanteil bei Kurzzeitpflege. Viele wissen vom Anspruch, lassen ihn aber jahrelang liegen, weil die Abrechnung kompliziert wirkt. Mit unserer Vorlage füllst du den Antrag auf Erstattung in wenigen Minuten online aus, druckst ihn oder speicherst ihn als PDF und reichst ihn zusammen mit den Belegen bei der Pflegekasse ein – kostenlos und ohne Anmeldung.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den du frei anpassen kannst
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — keine Datenspeicherung

Das Wichtigste in Kürze

Der Entlastungsbetrag steht jeder Person mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich zu. Bezahlt wird er meistens als Erstattung: Du oder die pflegebedürftige Person bezahlen den anerkannten Anbieter, reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommen den Betrag bis zur monatlichen Höchstgrenze zurück. Nicht verbrauchte Beträge können in der Regel ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Wann brauchst du diese Vorlage?

Du brauchst diese Vorlage, wenn du Leistungen finanzieren oder bereits bezahlt hast, die unter den Entlastungsbetrag fallen, und das Geld bei der Pflegekasse zurückholen willst. Typische Beispiele sind eine Alltagsbegleitung für eine demenziell erkrankte Person, eine Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt, ein Besuchsdienst, der Eigenanteil bei der Tagespflege oder der Eigenanteil bei einer Kurzzeitpflege. Auch viele ambulante Pflegedienste rechnen Betreuungs- und Entlastungsleistungen darüber ab.

Voraussetzungen und Abläufe

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 – damit ist der Entlastungsbetrag breiter zugänglich als andere Pflegeleistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen. Wichtig ist, dass die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wurde. Welche Anbieter konkret anerkannt sind, regeln die einzelnen Bundesländer. Die jeweilige Pflegekasse gibt darüber Auskunft oder hält Listen bereit.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Erstattung: Du oder die pflegebedürftige Person bezahlen die Rechnung, reichen sie zusammen mit einem kurzen Antrag bei der Pflegekasse ein und bekommen den Betrag bis zur Höhe des monatlichen Anspruchs überwiesen. Manche Pflegedienste rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab – dann entfällt der Erstattungsweg für dich.

Nicht abgerufene Beträge eines Monats verfallen nicht sofort. In der Regel können sie innerhalb des Kalenderjahres und sogar bis Juni des Folgejahres noch geltend gemacht werden. Die genaue Übertragungsfrist regelt § 45b SGB XI.

Vorlage Antrag Entlastungsbetrag – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Klick in die blau hinterlegten Felder und trag deine Daten ein. Du kannst auch den übrigen Brieftext frei anpassen, indem du direkt in den Brief klickst. Wenn du fertig bist:

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Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name der Pflegekasse
z. Hd. Leistungsabteilung Pflege
Straße und Hausnummer
PLZ Ort


Ort,


Antrag auf Erstattung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI

Versichertennummer: Versichertennummer


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erstattung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI für folgende pflegebedürftige Person:

Name, Vorname: Vor- und Nachname der pflegebedürftigen Person
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Straße, PLZ, Ort
Versichertennummer: Versichertennummer
Pflegegrad: z. B. 2

Im folgenden Zeitraum wurden anerkannte Entlastungs- bzw. Betreuungsleistungen in Anspruch genommen:

Zeitraum: z. B. Januar 2026 bzw. von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ

Leistungserbringer: Name und Anschrift des anerkannten Anbieters

Art der Leistung:

z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung, Eigenanteil Tagespflege, Eigenanteil Kurzzeitpflege

Gesamtbetrag laut beigefügten Rechnungen/Belegen: z. B. 131,00 €

Bitte überweisen Sie den erstattungsfähigen Betrag auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Vor- und Nachname
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
Bank: Name der Bank

Die entsprechenden Belege liegen diesem Schreiben bei. Sollten weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, bitte ich um kurze Nachricht.


Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen:
z. B. Rechnungen des Leistungserbringers, ggf. Kopie Vollmacht, Kontoverbindung

Reintext zum Kopieren

Du kannst den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Häufige Fehler beim Antrag auf Entlastungsbetrag

  • Entlastungsbetrag mit Pflegegeld verwechseln: Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Leistungen und wird in der Regel auf Nachweis erstattet.
  • Anbieter ist nicht anerkannt: Eine private Nachbarin, die ohne offizielle Anerkennung hilft, lässt sich darüber meistens nicht abrechnen. Die Anerkennung regeln die Bundesländer – im Zweifel vorab bei der Pflegekasse nachfragen.
  • Belege fehlen oder sind unvollständig: Auf den Rechnungen sollten Name der pflegebedürftigen Person, Datum, Art der Leistung und Betrag stehen. Sonst gibt es Rückfragen oder Ablehnungen.
  • Übertragungsfristen verpasst: Wer den Entlastungsbetrag jahrelang ignoriert und dann auf einen Schlag rückwirkend einfordert, kann nur bis zur gesetzlich vorgesehenen Übertragungsfrist zurückgehen.

Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad – also Pflegegrad 1 bis 5. Das ist eine wichtige Besonderheit: Während viele Pflegeleistungen erst ab Pflegegrad 2 greifen, hast du den Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch anerkannte Anbieter. Typische Beispiele sind Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Besuchsdienste, Demenzbetreuung, Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege sowie Eigenanteile bei der Kurzzeitpflege. Auch viele ambulante Pflegedienste rechnen über den Entlastungsbetrag Leistungen ab, die über die reine Grundpflege hinausgehen.

Kann ich nicht abgerufene Beträge ansparen?

Ja, in begrenztem Rahmen. Nicht verbrauchte Monatsbeträge können in der Regel innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden. Danach verfallen sie.

Muss ich vorher einen separaten Antrag stellen oder reicht es, Rechnungen einzureichen?

In der Regel reicht es, die Rechnung des anerkannten Anbieters zusammen mit einem Anschreiben einzureichen, in dem du die Erstattung beantragst. Manche Pflegekassen stellen dafür eigene Formulare bereit – die Vorlage hier funktioniert aber als allgemeines Anschreiben für den Erstattungsantrag.

Wie erfahre ich, welche Anbieter in meinem Bundesland anerkannt sind?

Listen anerkannter Anbieter führen die jeweiligen Bundesländer beziehungsweise die Pflegekassen. Ein kurzer Anruf bei der eigenen Pflegekasse oder ein Blick auf deren Website klärt das in den meisten Fällen.

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