Dieser Kaufvertrag ist für den privaten Verkauf eines Motorrads gedacht und dient dazu, den Eigentumsübergang zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich festzuhalten. Er schafft eine klare Grundlage für das Geschäft und hält die wesentlichen Vereinbarungen nachvollziehbar fest.
Durch die schriftliche Fixierung der Absprachen wird der Verkauf transparent dokumentiert. Beide Seiten erhalten damit eine verlässliche Grundlage, auf die sie sich auch nach der Übergabe beziehen können.
Der Vertrag wird üblicherweise genutzt, wenn ein Motorrad zwischen zwei Privatpersonen verkauft wird, unabhängig davon, ob es sich um ein zugelassenes oder bereits abgemeldetes Fahrzeug handelt. Auch beim Verkauf im Auftrag eines Dritten kann er verwendet werden, sofern die Vertretung klar benannt ist.
Er eignet sich insbesondere für Situationen, in denen Zustand, Zubehör oder besondere Vereinbarungen eindeutig festgehalten werden sollen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Dieses Vertragsmuster dient als Beispiel für einen privaten Kaufvertrag über ein Motorrad und soll Ihnen als Orientierung für die schriftliche Gestaltung eines Verkaufs dienen. Es ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und muss vor der Verwendung an den konkreten Einzelfall angepasst werden. Rechtliche Verbindlichkeit entsteht durch die Unterzeichnung des ausgefüllten Vertrags durch beide Parteien. Erst mit den Unterschriften gilt die Vereinbarung als verbindlich dokumentiert.
Kaufvertrag Motorrad (Muster)
§ 1 Vertragsparteien
Zwischen
Verkäufer: __________________________________________, geboren am __________________, wohnhaft __________________________________________, Ausweis-/Pass-Nr. ______________________________
und
Käufer: __________________________________________, geboren am __________________, wohnhaft __________________________________________, Ausweis-/Pass-Nr. ______________________________
wird folgender Kaufvertrag geschlossen.
§ 2 Kaufgegenstand
Der Verkäufer verkauft an den Käufer das nachfolgend bezeichnete Motorrad einschließlich des vereinbarten Zubehörs.
Motorrad (Marke/Modell): __________________________________________
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN): __________________________________________
Amtliches Kennzeichen (falls vorhanden): __________________________________________
Erstzulassung (Monat/Jahr): __________________________________________
Kilometerstand bei Übergabe: __________________ km (abgelesen am __________________ um ________ Uhr)
Hubraum/Leistung: __________________________________________
Farbe: __________________________________________
Besondere Ausstattungsmerkmale/Um- oder Anbauten: __________________________________________
Das Motorrad wird verkauft als: fahrbereit / eingeschränkt fahrbereit / nicht fahrbereit (zutreffendes bitte kenntlich machen).
§ 3 Zubehör und mitverkaufte Unterlagen
Zum Kaufgegenstand gehören folgende Zubehörteile und Unterlagen, soweit vorhanden und nachfolgend aufgeführt: __________________________________________
Der Verkäufer übergibt dem Käufer bei Übergabe die vorhandenen Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), die vorhandenen Schlüssel (Anzahl: ________), sowie sonstige vorhandene Unterlagen wie Serviceheft, Rechnungen, Prüfberichte oder Bedienungsanleitungen, soweit diese vorliegen.
§ 4 Kaufpreis und Zahlungsweise
Der Kaufpreis beträgt insgesamt __________ EUR (in Worten: __________________________________________ Euro).
Die Zahlung erfolgt wie folgt: Barzahlung bei Übergabe / Überweisung / Echtzeitüberweisung / sonstige Zahlungsart __________________________________________ (zutreffendes bitte festlegen).
Bei Überweisung gilt der Kaufpreis als bezahlt, sobald der Betrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben ist. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Übergabe erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.
§ 5 Übergabe, Besitzübergang und Gefahrübergang
Die Übergabe des Motorrads erfolgt am __________________ um ________ Uhr in __________________________________________.
Mit der Übergabe gehen Besitz, Nutzen und Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer insbesondere die Verantwortung für Betrieb, Verwahrung und Verwendung des Motorrads.
Der Käufer bestätigt, dass ihm das Motorrad übergeben wurde und er Gelegenheit hatte, es vor Übergabe zu besichtigen und zu prüfen.
§ 6 Angaben zum Zustand und bekannte Mängel
Der Verkäufer erklärt, dass ihm folgende Mängel, Schäden oder Besonderheiten bekannt sind und diese dem Käufer vor Vertragsschluss mitgeteilt wurden: __________________________________________
Unfallschäden, soweit bekannt: keine / ja, und zwar: __________________________________________
Sonstige Schäden oder Auffälligkeiten (z. B. Sturzschäden, Korrosion, Elektrik, Bremsen, Reifen): __________________________________________
Reparaturen und Wartungen (soweit bekannt): __________________________________________
Sofern nicht anders angegeben, macht der Verkäufer keine Zusagen über den Zustand, die Laufleistung oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, sondern verkauft das Motorrad in dem Zustand, in dem es sich bei Besichtigung und Übergabe befindet.
§ 7 Eigentum, Rechte Dritter und Vollmacht bei Verkauf im Auftrag
Der Verkäufer versichert, dass er Eigentümer des Motorrads ist und dass das Motorrad frei von Rechten Dritter ist, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben ist. Bestehen Rechte Dritter (z. B. Sicherungsübereignung, Finanzierung, Pfändung), sind diese hier vollständig anzugeben: __________________________________________
Sofern der Verkäufer im Auftrag eines Dritten handelt, ist der Eigentümer wie folgt benannt: __________________________________________. Der Verkäufer bestätigt, zur Veräußerung bevollmächtigt zu sein. Eine schriftliche Vollmacht soll dem Käufer spätestens bei Übergabe vorgelegt und auf Wunsch als Kopie übergeben werden.
§ 8 Abmeldung, Ummeldung und Nutzung von Kennzeichen
Die Parteien vereinbaren für Zulassung und Kennzeichen Folgendes: Das Motorrad ist bei Übergabe abgemeldet / bleibt vorübergehend angemeldet (zutreffendes bitte festlegen).
Wenn das Motorrad bei Übergabe noch auf den Verkäufer zugelassen ist, verpflichtet sich der Käufer, das Motorrad unverzüglich, spätestens jedoch bis zum __________________, auf sich umzumelden oder abzumelden. Der Käufer darf das Motorrad bis zur Ummeldung nur nutzen, wenn eine gültige Haftpflichtversicherung besteht und alle Zulassungsvoraussetzungen eingehalten werden.
Der Käufer stellt den Verkäufer von Nachteilen frei, die aus einer verspäteten Ummeldung oder aus einer Nutzung nach Übergabe entstehen, soweit diese Nachteile auf Umständen beruhen, die der Käufer zu vertreten hat. Der Verkäufer ist berechtigt, nach Ablauf der vereinbarten Frist eine Abmeldung zu veranlassen, sofern dies möglich ist.
Die Parteien halten zur eindeutigen zeitlichen Zuordnung der Übergabe die Uhrzeit gemäß § 5 fest. Die Übergabe von Kennzeichen und Papieren erfolgt nur entsprechend der getroffenen Vereinbarung.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
Der Verkauf erfolgt zwischen Privatpersonen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass das Motorrad als Gebrauchtfahrzeug verkauft wird.
Die Sachmängelhaftung wird ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Dieser Ausschluss gilt nicht für Ansprüche aus Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie nicht für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Der Ausschluss gilt ferner nicht, soweit der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich zugesichert hat.
§ 10 Probefahrt und Besichtigung
Soweit eine Probefahrt durchgeführt wurde, erfolgte diese vor Vertragsschluss und auf Verantwortung des Käufers. Der Käufer bestätigt, dass er das Motorrad vor Abschluss dieses Vertrags besichtigt hat und sich anhand der Besichtigung, der Probefahrt und der vorgelegten Unterlagen ein Bild vom Zustand gemacht hat.
Sofern keine Probefahrt stattfand, wurde dies wie folgt vereinbart: __________________________________________.
§ 11 Mitteilungspflichten und Kosten
Etwaige Kosten, die im Zusammenhang mit der Ummeldung, Abmeldung, neuen Kennzeichen, Versicherungswechseln oder sonstigen Formalitäten entstehen, trägt der Käufer, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbaren.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer auf Wunsch einen Nachweis über die erfolgte Ummeldung oder Abmeldung vorzulegen, sobald diese vorgenommen wurde.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingend eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Vertragspartei erhält eine Ausfertigung.
§ 13 Unterschriften
Ort: ________________________________ Datum: ________________________________
Unterschrift Verkäufer: __________________________________________
Unterschrift Käufer: __________________________________________