Sie möchten Ihre Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein kündigen? Mit unserer Vorlage erstellen Sie ein vollständiges Kündigungsschreiben in wenigen Minuten online – mit der richtigen Frist und allen Pflichtangaben. Felder ausfüllen, drucken oder als PDF speichern, kostenlos und ohne Anmeldung.
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Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
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Vorlage Lohnsteuerhilfeverein-Kündigung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:
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Vorname Nachname Straße und Hausnummer PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional
Name des Lohnsteuerhilfevereins zuständige Beratungsstelle / z. Hd. Straße und Hausnummer PLZ Ort
Ort,
Kündigung meiner Mitgliedschaft
Mitgliedsnummer: Mitgliedsnummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Name des Lohnsteuerhilfevereins ordentlich und fristgerecht zum 31.12.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet, schriftlich.
Eine eventuell erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung für meine Mitgliedsbeiträge widerrufe ich hiermit zum Wirksamkeitstermin der Kündigung. Bitte stellen Sie sicher, dass nach diesem Datum keine weiteren Beiträge eingezogen werden.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________________ Vorname Nachname
Diese Vorlage ist ein allgemeiner Mustertext und stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Sie ersetzt keine individuelle Prüfung durch einen Anwalt oder eine Beratungsstelle. Für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr — die Anpassung an Ihren konkreten Fall liegt allein bei Ihnen. Eine Haftung für Schäden aus der Nutzung ist ausgeschlossen.
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Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.
Das Wichtigste in Kürze: Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist eine Vereinsmitgliedschaft und endet durch Austritt nach § 39 BGB. Die meisten Satzungen lassen die Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres zu – häufig mit Stichtag 30. September (bei der VLH 31. Oktober). Die Kündigung muss schriftlich an Ihre betreuende Beratungsstelle gehen; ein Grund ist nicht erforderlich. Wichtig sind Name, Anschrift und Mitgliedsnummer.
Gründe für die Kündigung
Die Mitgliedschaft wird aus ganz unterschiedlichen Anlässen beendet:
Kosten: Der Jahresbeitrag richtet sich meist nach dem Einkommen und lohnt sich bei einfacher Steuerlage nicht immer.
Unzufriedenheit mit dem Service: lange Wartezeiten oder Beratungsqualität.
Veränderte Lebensumstände: Wechsel zu einem Steuerberater oder zur eigenen Erklärung per Software.
Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit: Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit nicht mehr beraten – dann ist ein Wechsel ohnehin nötig.
Umzug: wenn keine Beratungsstelle in der Nähe ist.
Kündigungsfrist und Form
Maßgeblich ist die Satzung Ihres Vereins. Die wichtigsten Punkte:
Termin: in aller Regel nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.).
Frist: häufig bis zum 30. September des laufenden Jahres; bei der VLH bis zum 31. Oktober. Andere Vereine können abweichen – prüfen Sie die Satzung.
Bindung: nach § 39 Abs. 2 BGB darf eine Satzung eine Bindung von höchstens zwei Jahren vorsehen.
Form: schriftlich und unterschrieben, gerichtet an die betreuende Beratungsstelle – nicht an die Bundesgeschäftsstelle.
Grund: bei fristgerechter Kündigung nicht erforderlich.
Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft meist um ein weiteres volles Beitragsjahr – der Jahresbeitrag wird dann erneut fällig. Senden Sie die Kündigung deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag und am besten per Einschreiben.
Häufige Fehler
Stichtag verpasst: nach dem 30.09. (bzw. 31.10. bei der VLH) wirkt die Kündigung erst ein Jahr später.
Falscher Empfänger: Die Kündigung gehört zur betreuenden Beratungsstelle, nicht zur Zentrale.
Mitgliedsnummer fehlt: erschwert die Zuordnung – sie steht auf der Beitragsrechnung.
Keine Bestätigung angefordert: Lassen Sie sich Eingang und Enddatum schriftlich bestätigen.
Nach der Kündigung
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig auf. Überlegen Sie zugleich, wie Sie Ihre Steuererklärung künftig erledigen – über einen Steuerberater, mit einer Steuersoftware oder selbst. Wer wegen Selbstständigkeit wechselt, kann statt der Vereinsberatung einen Steuerberater beauftragen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich kündigen?
Bei den meisten Vereinen bis zum 30. September zum Jahresende, bei der VLH bis zum 31. Oktober. Verbindlich ist die Satzung Ihres Vereins.
Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Eine fristgerechte Kündigung ist ohne Begründung wirksam.
Kann ich per E-Mail oder Fax kündigen?
Viele Vereine akzeptieren das. Sicherer ist die unterschriebene Kündigung per Post, idealerweise als Einschreiben mit Zugangsnachweis.
Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?
Der Beitrag gilt in der Regel für das gesamte Beitragsjahr und wird nicht anteilig erstattet. Deshalb lohnt sich die rechtzeitige Kündigung zum Stichtag.
Was Sie noch wissen sollten
Der Jahresbeitrag deckt fast immer das komplette Kalenderjahr ab – eine unterjährige Kündigung spart kein Geld, sondern beendet die Mitgliedschaft nur zum Jahresende. Prüfen Sie vor dem Versand die genaue Frist in Ihrer Beitragsrechnung oder der Vereinssatzung, da die Stichtage zwischen den Vereinen abweichen. Senden Sie das Schreiben an Ihre Beratungsstelle und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Sie benötigen eine Zweitausfertigung oder Kopie Ihres letzten Steuerbescheides? Kein Problem, beim Finanzamt können Sie jederzeit den letzten Steuerbescheid anfordern. Nutzen Sie hierfür unsere PDF-Vorlage, um in wenigen Schritten ein Schreiben für das Finanzamt zu verfassen.
Wenn Sie in Ihrem Steuerbescheid einen Fehler vermuten, können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch beim Finanzamt einlegen. Mit unserer Vorlage füllen Sie das Einspruchsschreiben in wenigen Minuten online aus, passen es an Ihren Fall an und drucken es anschließend, speichern es als PDF oder versenden es per E-Mail.
Wer mit seinem Steuerberater nicht mehr zufrieden ist oder die Kanzlei wechseln möchte, kann das Mandat beenden. Ein Steuerberatungsvertrag ist ein Dienstvertrag höherer Art und kann vom Mandanten jederzeit und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Wichtig ist neben der Kündigung vor allem die Bitte um Herausgabe der Unterlagen, damit der Wechsel reibungslos läuft.
Mit einer Vollmacht für Steuerangelegenheiten erlauben Sie einer anderen Person, in Ihrem Namen gegenüber dem Finanzamt zu handeln – etwa die Steuererklärung einzureichen, Unterlagen einzusehen oder Fristverlängerungen zu beantragen. Mit unserer Vorlage füllen Sie die Vollmacht in wenigen Minuten online aus, tragen die genauen Befugnisse ein und speichern das Dokument als PDF oder drucken es aus – kostenlos und ohne Anmeldung.
Eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt zu beantragen, ist in bestimmten Fällen möglich und sinnvoll. Jedoch sind dabei einige rechtliche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu beachten. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über das Thema.
Sie benötigen eine Spendenbescheinigung für Ihre Einkommensteuererklärung? Wenn Sie Spenden tätigen, erhalten Sie normalerweise automatisch einen Beleg. Leider kommt es hin und wieder einmal vor, dass man diesen Beleg nicht mehr findet. Hier hilft unser Schreiben zur Anforderung eines Spendenbelegs. Es ist im PDF-Format verfügbar, kann direkt online ausgefüllt und anschließend an die entsprechende Organisation gesendet werden.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, falls Sie Ihren Willen aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr selbst äußern können. Sie hilft Ärztinnen, Ärzten und Angehörigen dabei, in einer Ausnahmesituation in Ihrem Sinne zu handeln.
In der digitalen Welt von heute ist der Schutz personenbezogener Daten wichtiger denn je. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist, hat neue Maßstäbe gesetzt, um die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger in der EU zu stärken. Eines der zentralen Rechte, das die DSGVO den Einzelpersonen einräumt, ist das Recht auf Löschung, auch bekannt als "das Recht auf Vergessenwerden".