Lohnsteuerhilfeverein kündigen: Muster & PDF-Vorlage zum Ausfüllen

Sie möchten Ihre Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein kündigen? Mit unserer Vorlage erstellen Sie ein vollständiges Kündigungsschreiben in wenigen Minuten online – mit der richtigen Frist und allen Pflichtangaben. Felder ausfüllen, drucken oder als PDF speichern, kostenlos und ohne Anmeldung.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Lohnsteuerhilfeverein-Kündigung – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertigem Brief
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  • Zurücksetzen, um neu zu starten

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Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name des Lohnsteuerhilfevereins
zuständige Beratungsstelle / z. Hd.
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Kündigung meiner Mitgliedschaft

Mitgliedsnummer: Mitgliedsnummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Name des Lohnsteuerhilfevereins ordentlich und fristgerecht zum 31.12.JJJJ, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung sowie das genaue Datum, zu dem die Mitgliedschaft endet, schriftlich.

Eine eventuell erteilte SEPA-Lastschrift-Einzugsermächtigung für meine Mitgliedsbeiträge widerrufe ich hiermit zum Wirksamkeitstermin der Kündigung. Bitte stellen Sie sicher, dass nach diesem Datum keine weiteren Beiträge eingezogen werden.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

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Das Wichtigste in Kürze: Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein ist eine Vereinsmitgliedschaft und endet durch Austritt nach § 39 BGB. Die meisten Satzungen lassen die Kündigung nur zum Ende des Kalenderjahres zu – häufig mit Stichtag 30. September (bei der VLH 31. Oktober). Die Kündigung muss schriftlich an Ihre betreuende Beratungsstelle gehen; ein Grund ist nicht erforderlich. Wichtig sind Name, Anschrift und Mitgliedsnummer.

Gründe für die Kündigung

Die Mitgliedschaft wird aus ganz unterschiedlichen Anlässen beendet:

  • Kosten: Der Jahresbeitrag richtet sich meist nach dem Einkommen und lohnt sich bei einfacher Steuerlage nicht immer.
  • Unzufriedenheit mit dem Service: lange Wartezeiten oder Beratungsqualität.
  • Veränderte Lebensumstände: Wechsel zu einem Steuerberater oder zur eigenen Erklärung per Software.
  • Selbstständigkeit oder Arbeitslosigkeit: Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei Einkünften aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit nicht mehr beraten – dann ist ein Wechsel ohnehin nötig.
  • Umzug: wenn keine Beratungsstelle in der Nähe ist.

Kündigungsfrist und Form

Maßgeblich ist die Satzung Ihres Vereins. Die wichtigsten Punkte:

  • Termin: in aller Regel nur zum Ende des Kalenderjahres (31.12.).
  • Frist: häufig bis zum 30. September des laufenden Jahres; bei der VLH bis zum 31. Oktober. Andere Vereine können abweichen – prüfen Sie die Satzung.
  • Bindung: nach § 39 Abs. 2 BGB darf eine Satzung eine Bindung von höchstens zwei Jahren vorsehen.
  • Form: schriftlich und unterschrieben, gerichtet an die betreuende Beratungsstelle – nicht an die Bundesgeschäftsstelle.
  • Grund: bei fristgerechter Kündigung nicht erforderlich.

Verpassen Sie die Frist, verlängert sich die Mitgliedschaft meist um ein weiteres volles Beitragsjahr – der Jahresbeitrag wird dann erneut fällig. Senden Sie die Kündigung deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag und am besten per Einschreiben.

Häufige Fehler

  • Stichtag verpasst: nach dem 30.09. (bzw. 31.10. bei der VLH) wirkt die Kündigung erst ein Jahr später.
  • Falscher Empfänger: Die Kündigung gehört zur betreuenden Beratungsstelle, nicht zur Zentrale.
  • Mitgliedsnummer fehlt: erschwert die Zuordnung – sie steht auf der Beitragsrechnung.
  • Keine Bestätigung angefordert: Lassen Sie sich Eingang und Enddatum schriftlich bestätigen.

Nach der Kündigung

Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig auf. Überlegen Sie zugleich, wie Sie Ihre Steuererklärung künftig erledigen – über einen Steuerberater, mit einer Steuersoftware oder selbst. Wer wegen Selbstständigkeit wechselt, kann statt der Vereinsberatung einen Steuerberater beauftragen.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich kündigen?
Bei den meisten Vereinen bis zum 30. September zum Jahresende, bei der VLH bis zum 31. Oktober. Verbindlich ist die Satzung Ihres Vereins.

Muss ich einen Grund angeben?
Nein. Eine fristgerechte Kündigung ist ohne Begründung wirksam.

Kann ich per E-Mail oder Fax kündigen?
Viele Vereine akzeptieren das. Sicherer ist die unterschriebene Kündigung per Post, idealerweise als Einschreiben mit Zugangsnachweis.

Was passiert mit bereits gezahlten Beiträgen?
Der Beitrag gilt in der Regel für das gesamte Beitragsjahr und wird nicht anteilig erstattet. Deshalb lohnt sich die rechtzeitige Kündigung zum Stichtag.

Was Sie noch wissen sollten

Der Jahresbeitrag deckt fast immer das komplette Kalenderjahr ab – eine unterjährige Kündigung spart kein Geld, sondern beendet die Mitgliedschaft nur zum Jahresende. Prüfen Sie vor dem Versand die genaue Frist in Ihrer Beitragsrechnung oder der Vereinssatzung, da die Stichtage zwischen den Vereinen abweichen. Senden Sie das Schreiben an Ihre Beratungsstelle und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.

Weitere Suchbegriffe: 
Lohnsteuerverein, Steuerhilfe, Steuern, Lohnsteuerhilfe

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