Haftpflichtversicherung kündigen nach Schaden

Nach einem versicherungspflichtigen Haftpflichtschaden haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Mit Frist von einem Monat vom Datum des Abschlusses der Verhandlungen über die Entschädigung an (i.d.R. Zeitpunkt des Erhaltes der Entschädigung) können Sie Ihren Vertrag kündigen. Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.