Erbschein beantragen: Antrag online ausfüllen & als Vorlage drucken

Wenn ein Angehöriger stirbt, müssen Sie sich um viele Dinge kümmern. Auf unserer Webseite stellen wir Ihnen verschiedene Dokumente bereit. Einer der wichtigsten Punkte ist jedoch die Beantragung eines Erbscheins. Diesen benötigen Sie, um gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt nachzuweisen, dass Sie über den Nachlass verfügen dürfen — etwa um auf das Konto des Verstorbenen zuzugreifen oder eine geerbte Immobilie umschreiben zu lassen. Ein Erbschein dient also als Nachweis, dass Sie wirklich Erbe und damit berechtigt sind, das Erbe anzutreten und darüber zu verfügen. Einen Erbschein müssen Sie für gewöhnlich direkt beim Nachlassgericht beantragen — das ist das Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Um Ihnen diesen Schritt zu erleichtern, stellen wir Ihnen eine Formulierungshilfe bereit, mit der Sie in wenigen Schritten ein Antragsschreiben an das zuständige Nachlassgericht aufsetzen können.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Vorlage Erbschein-Antrag – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
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  • Zurücksetzen, um neu zu starten

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Vorname Nachname
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PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Amtsgericht Ort des Nachlassgerichts
– Nachlassgericht –
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Antrag auf Erteilung eines Erbscheins

Verstorbene Person (Erblasser/Erblasserin): Vorname Nachname des Verstorbenen

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung eines Erbscheins nach der verstorbenen Person Vorname Nachname des Verstorbenen, zuletzt wohnhaft letzte Anschrift des Verstorbenen.

Die verstorbene Person ist am TT.MM.JJJJ in Sterbeort verstorben. Geboren wurde sie am TT.MM.JJJJ.

Ich bin z. B. Sohn / Tochter / Ehepartner/in des Verstorbenen und damit nach meiner Kenntnis erbberechtigt. Die Erbfolge ergibt sich aus: gesetzlicher Erbfolge / Testament / Erbvertrag.

Folgende weitere Erben sind mir bekannt (Name und Verhältnis zum Verstorbenen):

z. B. keine weiteren Erben / Name, Verwandtschaftsverhältnis, Anschrift

Ich beantrage die Erteilung folgenden Erbscheins:

z. B. einen Alleinerbschein, der mich als alleinigen Erben ausweist / einen gemeinschaftlichen Erbschein für die genannten Erben

Die zur Begründung erforderlichen Angaben werde ich auf Wunsch des Gerichts an Eides statt versichern. Bitte teilen Sie mir mit, welche weiteren Unterlagen Sie benötigen und ob hierfür ein persönlicher Termin erforderlich ist.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen:
z. B. Sterbeurkunde, Testament/Erbvertrag, Geburts-/Heiratsurkunde, Kopie des Personalausweises

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

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Das Wichtigste in Kürze: Ein Erbschein weist Sie als Erben aus und wird beim Nachlassgericht (Amtsgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen) beantragt. Sie brauchen ihn vor allem zur Umschreibung von Immobilien im Grundbuch und häufig gegenüber Banken. Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll vor, ist ein Erbschein oft entbehrlich. Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses; die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen.

Wann brauchen Sie einen Erbschein?

Einen Erbschein benötigen Sie meistens dann, wenn eine Immobilie im Grundbuch auf Sie umgeschrieben werden muss. Auch viele Banken verlangen ihn, vor allem bei größeren Guthaben auf dem Konto des Verstorbenen. Liegt dagegen ein notarielles Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll vor, reicht das vielen Banken bereits aus — in diesem Fall brauchen Sie häufig keinen Erbschein. Bei einem einfachen handschriftlichen Testament verlangen Banken und Ämter dagegen oft trotzdem einen Erbschein als Nachweis.

Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?

Damit das Nachlassgericht Ihren Antrag bearbeiten kann, sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Testament oder Erbvertrag, falls vorhanden
  • Ihr eigener Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über die Verwandtschaft, zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Angaben zu allen weiteren Erben

Den Antrag stellen Sie beim Nachlassgericht oder bei einem Notar. Dort geben Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit Ihrer Angaben ab.

Was kostet der Erbschein und wie lange dauert es?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und werden nach der gesetzlichen Gebührentabelle berechnet. In der Regel fallen die Gebühren zweimal an: einmal für die Erteilung des Erbscheins und einmal für die eidesstattliche Versicherung. Wie lange die Bearbeitung dauert, hängt vom jeweiligen Gericht ab — oft sind es mehrere Wochen. Wenn Sie den Antrag vollständig und mit allen Unterlagen vorbereiten, geht es meist schneller.

Häufige Fragen zum Erbschein

Brauche ich als Alleinerbe immer einen Erbschein?
Nicht zwingend. Gegenüber Banken reicht bei einem notariellen Testament oft das Eröffnungsprotokoll. Für die Umschreibung einer Immobilie im Grundbuch wird er dagegen meist verlangt.

Können mehrere Erben gemeinsam einen Erbschein beantragen?
Ja. Bei einer Erbengemeinschaft können Sie einen sogenannten gemeinschaftlichen Erbschein beantragen, der alle Erben mit ihren Anteilen ausweist.

Wo stelle ich den Antrag?
Beim Nachlassgericht — das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Alternativ können Sie den Antrag auch über einen Notar beurkunden lassen.

Was ist die eidesstattliche Versicherung?
Damit bestätigen Sie gegenüber dem Gericht, dass Ihre Angaben zur Erbfolge richtig und vollständig sind. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die Erteilung des Erbscheins.

Was Sie noch wissen sollten

Aus den Fragen unserer Nutzer wissen wir, dass viele Erben den Erbschein vorschnell beantragen. Prüfen Sie vorher, ob Sie ihn wirklich brauchen: Liegt ein notarielles Testament vor, verzichten Banken häufig darauf, und Sie sparen sich die Gebühren. Bringen Sie zum Termin beim Nachlassgericht möglichst alle Originalurkunden mit — fehlende Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Bei einer Erbengemeinschaft ist ein gemeinschaftlicher Erbschein meist günstiger und einfacher als mehrere Einzelnachweise.

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