Entlastungsbetrag beantragen: Vorlage zum Online-Ausfüllen

Antrag Entlastungsbetrag Pflege

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine monatliche Pauschale, die jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zusteht. Bezahlt wird er für Betreuungs- und Entlastungsleistungen — etwa Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung oder Eigenanteile bei Tages- und Kurzzeitpflege. Viele kennen den Anspruch, lassen ihn aber jahrelang liegen, weil die Abrechnung kompliziert wirkt. Mit unserer Vorlage füllst du den Antrag auf Erstattung in wenigen Minuten online aus, druckst ihn oder speicherst ihn als PDF und reichst ihn zusammen mit den Belegen bei der Pflegekasse ein — komplett kostenlos und ohne Anmeldung.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den du frei anpassen kannst
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — keine Datenspeicherung

Auf einen Blick

Der Entlastungsbetrag steht jeder Person mit Pflegegrad 1 bis 5 monatlich zu — zweckgebunden für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Ausgezahlt wird er meist als Erstattung: Du zahlst den anerkannten Anbieter, reichst die Rechnung bei der Pflegekasse ein und bekommst den Betrag bis zur monatlichen Höchstgrenze zurück.

Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort — sie lassen sich in der Regel innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch geltend machen.

Wann brauchst du diese Vorlage?

Immer dann, wenn du Leistungen finanzieren oder bereits bezahlt hast, die unter den Entlastungsbetrag fallen, und das Geld bei der Pflegekasse zurückholen willst. Typische Anlässe: Alltagsbegleitung für eine demenziell erkrankte Person, Haushaltshilfe nach einem Krankenhausaufenthalt, ein regelmäßiger Besuchsdienst, der Eigenanteil bei der Tagespflege oder der Eigenanteil bei einer Kurzzeitpflege. Auch viele ambulante Pflegedienste rechnen Betreuungs- und Entlastungsleistungen über diesen Topf ab.

Voraussetzungen und Abläufe

Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 — damit ist der Entlastungsbetrag breiter zugänglich als andere Pflegeleistungen, die erst ab Pflegegrad 2 greifen. Wichtig ist, dass die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wurde. Welche Anbieter konkret anerkannt sind, regeln die einzelnen Bundesländer. Die jeweilige Pflegekasse gibt darüber Auskunft oder hält Listen bereit.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Erstattung: Du oder die pflegebedürftige Person bezahlen die Rechnung, reichen sie zusammen mit einem kurzen Antrag bei der Pflegekasse ein und bekommen den Betrag bis zur Höhe des monatlichen Anspruchs überwiesen. Manche Pflegedienste rechnen auch direkt mit der Pflegekasse ab — dann entfällt der Erstattungsweg für dich.

Übertragungsfrist beachten: Nicht abgerufene Monatsbeträge können in der Regel innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch geltend gemacht werden. Danach verfallen sie. Wer den Entlastungsbetrag jahrelang ignoriert, kann also nicht beliebig weit rückwirkend einfordern.

Vorlage Antrag Entlastungsbetrag – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Trag deine Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die du in jedem Fall an deine Situation anpassen musst. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte vor dem Versand den kompletten Brief prüfen und bei Bedarf anpassen — auch nicht markierte Formulierungen können in deinem Fall unpassend sein. Wenn du fertig bist:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

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Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: optional
E-Mail: optional


Name der Pflegekasse
z. Hd. Leistungsabteilung Pflege
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Ort,

Antrag auf Erstattung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI

Versichertennummer: Versichertennummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erstattung des Entlastungsbetrags nach § 45b SGB XI für folgende pflegebedürftige Person:

Name, Vorname: Vor- und Nachname der pflegebedürftigen Person
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Straße, PLZ, Ort
Versichertennummer: Versichertennummer
Pflegegrad: z. B. 2

Im folgenden Zeitraum wurden anerkannte Entlastungs- bzw. Betreuungsleistungen in Anspruch genommen:

Zeitraum: z. B. Januar 2026 bzw. von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ

Leistungserbringer: Name und Anschrift des anerkannten Anbieters

Art der Leistung: z. B. Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Demenzbetreuung, Eigenanteil Tagespflege, Eigenanteil Kurzzeitpflege

Gesamtbetrag laut beigefügten Rechnungen/Belegen: z. B. 131,00 €

Bitte überweisen Sie den erstattungsfähigen Betrag auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Vor- und Nachname
IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00
Bank: Name der Bank

Die entsprechenden Belege liegen diesem Schreiben bei. Sollten weitere Unterlagen für die Bearbeitung benötigt werden, bitte ich um kurze Nachricht.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen:
z. B. Rechnungen des Leistungserbringers, ggf. Kopie Vollmacht, Kontoverbindung

Reintext zum Kopieren

Du kannst den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Häufige Fehler beim Antrag auf Entlastungsbetrag

  • Entlastungsbetrag mit Pflegegeld verwechseln: Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden für anerkannte Leistungen und wird in der Regel auf Nachweis erstattet.
  • Anbieter ist nicht anerkannt: Eine private Nachbarin, die ohne offizielle Anerkennung hilft, lässt sich darüber meistens nicht abrechnen. Die Anerkennung regeln die Bundesländer — im Zweifel vorab bei der Pflegekasse nachfragen.
  • Belege fehlen oder sind unvollständig: Auf den Rechnungen sollten Name der pflegebedürftigen Person, Datum, Art der Leistung und Betrag stehen. Sonst gibt es Rückfragen oder Ablehnungen.
  • Übertragungsfristen verpasst: Wer den Entlastungsbetrag jahrelang ignoriert und dann auf einen Schlag rückwirkend einfordert, kann nur bis zur gesetzlich vorgesehenen Übertragungsfrist zurückgehen.

Häufig gestellte Fragen

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad — also Pflegegrad 1 bis 5. Das ist eine wichtige Besonderheit: Während viele Pflegeleistungen erst ab Pflegegrad 2 greifen, hast du den Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1.

Wofür kann ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Für Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch anerkannte Anbieter. Typische Beispiele sind Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe, Besuchsdienste, Demenzbetreuung sowie Eigenanteile bei Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege. Auch viele ambulante Pflegedienste rechnen darüber Leistungen ab, die über die reine Grundpflege hinausgehen.

Kann ich nicht abgerufene Beträge ansparen?

Ja, in begrenztem Rahmen. Nicht verbrauchte Monatsbeträge können in der Regel innerhalb des Kalenderjahres und bis zum 30. Juni des Folgejahres noch in Anspruch genommen werden. Danach verfallen sie.

Muss ich vorher einen separaten Antrag stellen oder reicht es, Rechnungen einzureichen?

In der Regel reicht es, die Rechnung des anerkannten Anbieters zusammen mit einem Anschreiben einzureichen, in dem du die Erstattung beantragst. Manche Pflegekassen stellen dafür eigene Formulare bereit — die Vorlage hier funktioniert aber als allgemeines Anschreiben für den Erstattungsantrag.

Wie erfahre ich, welche Anbieter in meinem Bundesland anerkannt sind?

Listen anerkannter Anbieter führen die jeweiligen Bundesländer beziehungsweise die Pflegekassen. Ein kurzer Anruf bei der eigenen Pflegekasse oder ein Blick auf deren Website klärt das in den meisten Fällen.

Unsere Empfehlung aus der Praxis

Reich die Rechnungen am besten monatlich oder spätestens quartalsweise bei der Pflegekasse ein — das hält den Überblick und du läufst nicht Gefahr, dass am Ende des Jahres ein größerer Stapel liegen bleibt und Übertragungsfristen platzen. Vor der ersten Rechnung lohnt sich ein kurzer Anruf bei der eigenen Pflegekasse: Manche akzeptieren das freie Anschreiben mit dieser Vorlage, andere bestehen auf ihrem eigenen Formular. Frag im selben Atemzug nach, welche Anbieter im Bundesland anerkannt sind — das spart dir später Rückfragen.

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