Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung - PDF-Vorlage

Wenn Sie gegenüber einer Behörde, einem Geschäftspartner oder bei einem Immobilien- oder Vergabeverfahren nachweisen müssen, dass keine offenen Steuerschulden bestehen, können Sie beim Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern. Mit unserer Vorlage füllen Sie das Anforderungsschreiben in wenigen Minuten online aus, passen es an Ihre Situation an und drucken es anschließend, speichern es als PDF oder versenden es per E-Mail.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den Sie frei anpassen können
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — keine Datenspeicherung

Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Tragen Sie Ihre Daten in die blau markierten Felder ein — das sind die Pflichtfelder, die Sie in jedem Fall an Ihre Situation anpassen müssen. Auch der übrige Brieftext lässt sich durch Klick direkt im Brief ändern. Bitte prüfen Sie den kompletten Brief vor dem Versand und passen Sie ihn bei Bedarf an — auch nicht markierte Formulierungen können in Ihrem Fall unpassend sein. Wenn Sie fertig sind:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet Ihr E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät — wir speichern nichts.

Vorname Nachname / Firma
Straße und Hausnummer
PLZ Ort


Finanzamt Name des Finanzamts
Straße und Hausnummer / Postfach
PLZ Ort

Ort,

Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen)

Steuernummer: Ihre Steuernummer

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Bescheinigung in Steuersachen) über meine steuerlichen Verhältnisse.

Ich benötige die Bescheinigung für folgenden Zweck:

z. B. Immobilienkauf / öffentliche Ausschreibung / Beantragung einer gewerblichen Genehmigung

Bitte stellen Sie die Bescheinigung aus und senden Sie sie an die oben genannte Anschrift. Sollten für die Bearbeitung weitere Unterlagen oder Angaben erforderlich sein, teilen Sie mir das bitte mit.

Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname / Firma


Anlagen:
z. B. Kopie Personalausweis / Handelsregisterauszug (falls erforderlich)

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Das Wichtigste in Kürze: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung — offiziell Bescheinigung in Steuersachen — wird vom zuständigen Finanzamt ausgestellt und bestätigt, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen. Sie beantragen sie formlos beim Finanzamt unter Angabe von Name, Anschrift, Steuernummer und Verwendungszweck. Sie wird häufig bei Immobiliengeschäften, öffentlichen Ausschreibungen oder gewerblichen Genehmigungen verlangt und hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer.

Wann brauchen Sie diese Vorlage?

Immer dann, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit belegen müssen. Für Privatpersonen ist das oft beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie der Fall, für Unternehmen bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen oder der Beantragung bestimmter gewerblicher Genehmigungen. In all diesen Fällen dient die Bescheinigung als Nachweis, dass keine Steuerrückstände bestehen.

Welche Angaben das Finanzamt benötigt

Damit das Finanzamt Ihren Antrag eindeutig bearbeiten kann, sollte das Schreiben enthalten:

  • Name und Anschrift der Person oder des Unternehmens
  • Steuernummer
  • den Verwendungszweck der Bescheinigung
  • bei Unternehmen ggf. Rechtsform und Handelsregisternummer

Je nach Fall verlangt das Finanzamt zusätzlich einen Identitätsnachweis (Personalausweis) oder bei Unternehmen einen Handelsregisterauszug. Die genaue Handhabung unterscheidet sich zwischen den Ländern — einige Finanzverwaltungen bieten eigene Vordrucke oder Online-Anträge an.

Häufige Fehler

  • Steuernummer fehlt: Ohne sie kann das Finanzamt den Antrag nicht zuordnen.
  • Verwendungszweck unklar: Der Zweck bestimmt mit, welche Angaben die Bescheinigung enthalten muss.
  • Falsches Finanzamt: Zuständig ist in der Regel das Finanzamt, das Ihre Steuern führt.
  • Gültigkeit übersehen: Die Bescheinigung ist nur begrenzt gültig — fordern Sie sie zeitnah zum Verwendungstermin an.

Häufige Fragen

Wie heißt die Unbedenklichkeitsbescheinigung offiziell?
Beim Finanzamt lautet die offizielle Bezeichnung „Bescheinigung in Steuersachen". Umgangssprachlich wird sie meist Unbedenklichkeitsbescheinigung genannt.

Was kostet die Bescheinigung?
Die Handhabung ist je nach Bundesland unterschiedlich; teils wird eine geringe Gebühr erhoben. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Finanzamt nach.

Wie lange dauert die Ausstellung?
Das hängt vom Finanzamt und vom Einzelfall ab. Planen Sie einige Tage bis Wochen ein und stellen Sie den Antrag rechtzeitig.

Gilt sie unbegrenzt?
Nein. Die Bescheinigung enthält ein Ausstellungsdatum und ist nur für einen begrenzten Zeitraum aussagekräftig.

Was Sie noch wissen sollten

Klären Sie vorab mit der Stelle, die die Bescheinigung von Ihnen verlangt, welche Angaben genau enthalten sein müssen — bei Immobiliengeschäften und Vergabeverfahren gibt es teils feste Anforderungen. Da einige Finanzverwaltungen eigene Vordrucke oder Online-Anträge bereitstellen, lohnt vorab ein Blick auf die Internetseite Ihres Finanzamts. Aus den Fragen unserer Nutzer wissen wir, dass die Bearbeitungszeit häufig unterschätzt wird — fordern Sie die Bescheinigung deshalb mit ausreichend Vorlauf an.

Weitere Suchbegriffe: 
Beantragung, Zuverlässigkeitsbescheinigung, Bescheinigung über Steuerforderungen, Nachweis über steuerliche Verbindlichkeiten, Steuerfreistellungsbescheinigung, Finanzamt Bescheinigung, Schuldenfreiheitsbescheinigung

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