Stromanbieter kündigen

Wer den Stromanbieter wechseln will, muss in den meisten Fällen keine Kündigung formulieren. Es genügt, beim gewählten Anbieter einen Antrag auf Strombezug zu stellen. Die Abwicklung des Wechsels übernimmt der neue Versorger. Er kontaktiert den bisherigen Lieferanten und klärt mit ihm die Modalitäten. Nach Ablauf der bestehenden Kündigungsfrist oder der Mindestvertragslaufzeit erfolgt der nahtlose Übergang zum künftigen Dienstleister. Kunden erhalten eine Abschlussrechnung sowie Informationen über den anschließend zu zahlenden Abschlag.

Anders sieht es aus, wenn Kunden das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Hierfür ist ein Kündigungsschreiben erforderlich, eine Vorlage finden sie auf dieser Seite. Das Sonderkündigungsrecht existiert bei einer Preiserhöhung, die Frist beträgt zwei Wochen. Es spielt keine Rolle, auf was diese Erhöhung basiert. Es kann sich um eine Tarifsteigerung des Lieferanten oder um eine gestiegene EEG-Umlage, Netzumlage und Steuer handeln. Meist empfiehlt sich die Nutzung des Sonderkündigungsrechts nur, wenn der Anbieter die wachsenden Kosten verschuldet. Verbraucher sollten einen Tarifvergleich durchführen und zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln. Alle anderen Kostenfaktoren wie Umlagen schlagen dagegen auf sämtliche Tarife durch. Auf das Wahrnehmen des Sonderkündigungsrechts können Kunden verzichten, wenn ihr bisheriger Vertrag ein monatliches Kündigungsrecht vorsieht. Dank der Flexibilität können sie problemlos auf dem normalen Weg den Stromanbieter wechseln. Diese kurzen Kündigungsfristen sind jedoch eher die Ausnahme, viele Verbraucher haben sich längerfristig an einen Versorger gebunden. Diese sollten die Chance der außerordentlichen Kündigung nutzen, wenn sie damit ein ansprechendes Einsparpotenzial realisieren können.

Angesichts der kurzen Kündigungsfrist sollten Verbraucher so schnell wie möglich die Kündigung formulieren. Sie müssen nur das Muster downloaden und die persönlichen Daten ergänzen. Die Vorlage enthält bereits den wichtigen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht sowie die Bitte um eine Bestätigung. Diese Bestätigung sollten Kunden abwarten und erst danach einen neuen Lieferanten beauftragen. Mit dem Bestätigungsbrief wissen sie sicher, wann der Strombezug endet. Vorsichtshalber sollten Verbraucher die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein versenden. Das kostet zwar etwas mehr Porto, dafür können sie den fristgerechten Eingang der Kündigung beweisen. Vereinzelt behaupten Versorger bei gewöhnlichen Briefen, dass sie diese nicht erhalten haben.

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