Allgemeine Vollmacht: kostenlose Vorlage online ausfüllen (PDF)

Du kannst gerade nicht selbst zur Bank, zum Bürgeramt oder zur Kfz-Zulassungsstelle und willst, dass eine Vertrauensperson das für dich erledigt? Mit einer schriftlichen Vollmacht überträgst du dieser Person die Befugnis, in deinem Namen zu handeln (§ 167 BGB). Unsere allgemeine Vollmacht ist bewusst flexibel gehalten: Du legst selbst fest, für welche Angelegenheiten sie gelten soll — von einem einzelnen Termin bis zu einem ganzen Themenbereich. Die Vorlage füllst du in wenigen Minuten online aus, kannst sie kostenlos drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden. Achte vor allem auf vollständige Angaben zu beiden Personen, einen klar beschriebenen Umfang und deine Originalunterschrift.

Mit unserer Vorlage geht das ganz unkompliziert

  • Direkt online ausfüllen — kein Word, kein PDF-Editor nötig
  • Vorformulierter Mustertext, den du frei anpassen kannst
  • Mit einem Klick drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden
  • Komplett kostenlos, ohne Registrierung oder Anmeldung
  • Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — keine Datenspeicherung

Das Wichtigste in Kürze

Mit einer allgemeinen Vollmacht (§ 167 BGB) bevollmächtigst du eine andere Person, in deinem Namen zu handeln. Eine bestimmte Form ist gesetzlich nicht vorgeschrieben — Behörden und Banken verlangen aber meistens eine schriftliche Vollmacht mit Originalunterschrift, Geburtsdatum und genauer Umfangsbeschreibung. Sie gilt in der Regel bis zum Widerruf (§ 168 BGB) oder bis zu einem von dir festgelegten Datum. Für Grundstücksgeschäfte, eine Vorsorgevollmacht oder eine umfassende Generalvollmacht gelten Sonderregeln — dafür gibt es eigene Vorlagen.

Wann brauchst du diese Vorlage?

Die allgemeine Vollmacht ist die richtige Wahl, wenn du jemanden für überschaubare Angelegenheiten bevollmächtigen willst: zum Beispiel, um Post abzuholen, Behördengänge zu erledigen, ein Fahrzeug umzumelden, Bankgeschäfte für dich zu führen oder ein Paket entgegenzunehmen. Du legst dabei selbst fest, wie weit die Befugnisse reichen — vom einzelnen Termin bis zu einem ganzen Aufgabenbereich. Für eine umfassende Vertretung in allen Lebensbereichen (etwa bei längerem Auslandsaufenthalt) ist eine Generalvollmacht passender, für den Fall der Geschäftsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht. Auch dafür hat die Seite eigene Vorlagen.

Pflichtangaben, Form und Gültigkeit

Vollmachten sind formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB) — gesprochen oder geschrieben, beides ist rechtlich grundsätzlich wirksam. In der Praxis bestehen Banken, Behörden und Gerichte aber fast immer auf einer schriftlichen Vollmacht mit Originalunterschrift, oft auch mit Vorlage des Personalausweises. Damit deine Vollmacht ohne Rückfragen anerkannt wird, sollten folgende Angaben vollständig sein:

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift des Vollmachtgebers
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Genaue Beschreibung des Umfangs (welche Angelegenheiten?)
  • Gültigkeit (bis auf Widerruf oder bis zu einem konkreten Datum)
  • Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers

Eine Vollmacht erlischt nach § 168 BGB, sobald das zugrunde liegende Rechtsverhältnis endet — oder, wenn nichts anderes vereinbart ist, sofort bei Widerruf durch den Vollmachtgeber. Du kannst sie also jederzeit zurücknehmen. Wichtig: Informiere die bevollmächtigte Person und im Zweifel auch die Stelle, bei der die Vollmacht eingereicht wurde, schriftlich über den Widerruf.

Achtung bei Sonderfällen

Für Grundstücksgeschäfte (Kauf, Verkauf, Eintragung im Grundbuch) ist eine notarielle Beurkundung der Vollmacht in der Regel zwingend (§ 29 GBO). Eine Vorsorgevollmacht (Wirkung bei Geschäftsunfähigkeit) sollte beim Zentralen Vorsorgeregister registriert und idealerweise mit Patientenverfügung kombiniert werden. Bei sehr weitreichenden Befugnissen oder größeren Vermögensentscheidungen ist anwaltliche oder notarielle Beratung sinnvoll.

Vorlage Allgemeine Vollmacht – direkt ausfüllen, drucken, als PDF speichern oder per E-Mail versenden

Klick in die blau hinterlegten Felder und trag deine Daten ein. Du kannst auch den übrigen Brieftext frei anpassen, indem du direkt in den Brief klickst. Wenn du fertig bist:

  • Drucken oder als PDF speichern
  • Per E-Mail senden — öffnet dein E-Mail-Programm mit fertigem Brief
  • Als Text anzeigen zum Kopieren in andere Anwendungen
  • Zurücksetzen, um neu zu starten

Deine Eingaben bleiben auf deinem Gerät — wir speichern nichts.

Vollmacht


Vollmachtgeber/in
Vor- und Nachname: Vorname Nachname
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Straße, PLZ Ort
Personalausweisnummer: optional


Bevollmächtigte/r
Vor- und Nachname: Vorname Nachname
Geburtsdatum: TT.MM.JJJJ
Anschrift: Straße, PLZ Ort
Personalausweisnummer: optional


Hiermit erteile ich der oben genannten Person Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten und in meinem Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben sowie entgegenzunehmen:

z. B. Abholung meines Personalausweises beim Bürgeramt; Kontoangelegenheiten bei meiner Hausbank; Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen im Rahmen von ...


Die Vollmacht beginnt am TT.MM.JJJJ und gilt bis auf Widerruf / bis zum TT.MM.JJJJ.


Ort,


_____________________________
Vorname Nachname Vollmachtgeber/in
(Unterschrift Vollmachtgeber/in)


Die Vollmacht nehme ich hiermit an:


_____________________________
Vorname Nachname Bevollmächtigte/r
(Unterschrift Bevollmächtigte/r)


Anlagen:
z. B. Kopie Personalausweis Vollmachtgeber/in

Reintext zum Kopieren

Du kannst den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Klassische PDF-Vorlage zum Herunterladen

Häufige Fehler beim Ausstellen

  • Umfang zu vage: Formulierungen wie „für alle Angelegenheiten" lehnen Banken und Behörden oft ab — den Aufgabenbereich konkret benennen (Konto, Behörde, Vorgang, Zeitraum).
  • Geburtsdatum vergessen: Ohne Geburtsdaten beider Personen ist die Identitätsprüfung erschwert — viele Stellen weisen die Vollmacht dann zurück.
  • Keine Originalunterschrift: Eine Kopie oder ein Scan wird oft nicht akzeptiert — wichtige Behörden und Banken verlangen das Original mit handschriftlicher Unterschrift.
  • Verwechslung mit Vorsorgevollmacht: Die allgemeine Vollmacht greift sofort und nicht erst bei Geschäftsunfähigkeit — für den Vorsorgefall ist eine eigene Vollmacht nötig.

Häufige Fragen

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt sein?

Grundsätzlich nicht. Eine privat unterschriebene Vollmacht ist nach § 167 BGB wirksam. Für Grundstücksgeschäfte und einzelne weitere Geschäfte (z. B. Erbausschlagung) ist allerdings eine notarielle Beurkundung oder öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben. Auch manche Banken verlangen für bestimmte Vorgänge eine Beglaubigung.

Wie lange gilt eine Vollmacht?

So lange, wie du es festlegst. Üblich sind zwei Varianten: bis auf Widerruf (zeitlich unbegrenzt, kann jederzeit zurückgenommen werden) oder befristet bis zu einem bestimmten Datum. Ohne ausdrückliche Regelung gilt sie bis zum Widerruf oder bis das zugrunde liegende Rechtsverhältnis endet (§ 168 BGB).

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja, jederzeit. Der Widerruf sollte schriftlich gegenüber der bevollmächtigten Person erfolgen — am besten lässt du dir die Originalvollmacht zurückgeben. Wenn die Vollmacht bereits bei einer Stelle (Bank, Behörde) eingereicht wurde, informiere auch diese Stelle direkt, damit der Bevollmächtigte dort nicht weiter handeln kann.

Was ist der Unterschied zur Generalvollmacht und zur Vorsorgevollmacht?

Eine Generalvollmacht ist deutlich umfassender — sie erlaubt dem Bevollmächtigten Handlungen in praktisch allen Lebensbereichen. Eine Vorsorgevollmacht wirkt erst, wenn du selbst nicht mehr geschäftsfähig bist (z. B. nach Unfall oder schwerer Krankheit). Die allgemeine Vollmacht hier ist flexibler und für umrissene Aufgabenbereiche gedacht, die sofort gelten.

Reicht eine Kopie oder muss das Original vorgelegt werden?

Das hängt vom Empfänger ab. Bei Banken, Grundbuch- und Standesämtern wird in der Regel das Original mit Originalunterschrift verlangt. Bei einfachen Vorgängen (Paketabholung, Termin beim Bürgeramt) reicht oft eine Kopie zusammen mit dem Ausweis der bevollmächtigten Person. Im Zweifel vorab nachfragen.

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