Muss die Haltung einer Katze dem Vermieter gemeldet werden?
In Deutschland gilt die Haltung von Kleintieren wie Katzen in einer Mietwohnung grundsätzlich als erlaubt und kann nicht durch allgemeine Klauseln im Mietvertrag verboten werden. Allerdings sollten Mieter den Mietvertrag genau prüfen, da dieser spezifische Regelungen enthalten kann, die eine Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung fordern. Obwohl rechtlich oft nicht erforderlich, ist es empfehlenswert, aus Gründen der Höflichkeit und zur Vermeidung von Konflikten den Vermieter über die Anschaffung einer Katze zu informieren, besonders wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, die eine Anmeldung der Tierhaltung verlangt.