Kaufvertrag Übernahme Inventar - Muster

Mit einem Kaufvertrag für die Übernahme von Inventar halten Sie die Übernahme von Inventar zwischen Verkäufer und Käufer schriftlich fest und schaffen damit eine klare Grundlage für die Übergabe. Der Text auf dieser Seite zeigt als Beispiel, wie ein solcher Vertrag aufgebaut sein kann und welche Angaben typischerweise enthalten sind.

Gerade bei Inventar geht es oft nicht nur um einzelne Gegenstände, sondern um eine Gesamtheit von Ausstattung und Einrichtungsgegenständen. Ein schriftlicher Vertrag hilft dabei, den Umfang der Übernahme, den Zustand und den vereinbarten Kaufpreis nachvollziehbar zu dokumentieren.

Typische Situationen, in denen ein Inventar-Kaufvertrag sinnvoll ist

Ein solcher Vertrag wird häufig genutzt, wenn Inventar im Zusammenhang mit einer Geschäftsübernahme, einem Mieterwechsel oder der Übergabe von Büro-, Praxis- oder Ladenausstattung verkauft wird. Auch bei der Übernahme von Möbeln, Geräten, Maschinen oder sonstiger Betriebsausstattung kann eine schriftliche Vereinbarung Missverständnisse vermeiden.

Praktisch ist das vor allem dann, wenn viele Einzelpositionen betroffen sind oder wenn der Wert des Inventars für beide Seiten eine spürbare Rolle spielt. Je genauer festgehalten wird, was übernommen wird und in welchem Zustand sich die Gegenstände befinden, desto leichter lassen sich spätere Unklarheiten vermeiden.

Wann dieses Beispiel nicht passt

Dieses Beispiel richtet sich an einfache, überschaubare Inventarverkäufe zwischen den beteiligten Parteien. Für komplexe Übernahmen mit umfangreichen Zusatzabsprachen, besonderen Haftungsfragen oder mehreren Beteiligten kann ein allgemeiner Beispielvertrag zu knapp sein.

Ebenso ist ein Inventar-Kaufvertrag nicht dafür gedacht, andere Vertragsarten zu ersetzen, etwa Mietverträge, Pachtverträge oder detaillierte Regelungen zur kompletten Unternehmensübertragung. Wenn neben dem Inventar auch Rechte, Verträge oder laufende Verpflichtungen übergehen sollen, braucht es in der Regel eine weitergehende Regelung.

Individuell ergänzen und durch Unterschrift verbindlich machen

Damit der Vertrag zum konkreten Vorgang passt, sollten die Angaben zu den Parteien, der Inventarliste, dem Zustand der Gegenstände, dem Kaufpreis sowie zur Übergabe sorgfältig ergänzt werden. Bei Inventar ist es üblich, den Umfang in einer Anlage oder in einer klaren Beschreibung festzuhalten, damit eindeutig bleibt, was Teil der Übernahme ist.

Verbindlich wird die Vereinbarung durch die Unterschriften beider Parteien. Mit der Unterzeichnung bestätigen Käufer und Verkäufer, dass die beschriebenen Gegenstände übernommen werden und die Konditionen so gelten, wie sie im Vertrag festgehalten sind.

 

Kaufvertrag zur Übernahme von Inventar (Beispielvertrag)

Dieses Vertragsmuster ist ein Beispiel für einen Kaufvertrag zur Übernahme von Inventar. Es dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Prüfung oder Rechtsberatung; die Parteien sind für Auswahl, Anpassung, Vollständigkeit und rechtssichere Verwendung im Einzelfall selbst verantwortlich.

Kaufvertrag Übernahme Inventar (Beispiel)

§ 1 Vertragsparteien

Zwischen

Verkäufer: ________________________________, ggf. Firma: ________________________________________________, vertreten durch: ________________________________________________, Anschrift: ________________________________________________, Telefon/E-Mail: ________________________________________________

und

Käufer: ________________________________, ggf. Firma: ________________________________________________, vertreten durch: ________________________________________________, Anschrift: ________________________________________________, Telefon/E-Mail: ________________________________________________

wird folgender Kaufvertrag über die Übernahme von Inventar geschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Begriffsbestimmung

Gegenstand dieses Vertrags ist der Verkauf und die Übernahme des in diesem Vertrag beschriebenen Inventars (nachfolgend „Inventar“). Inventar umfasst die in § 3 aufgeführten Gegenstände einschließlich der dort genannten Zubehörteile und Bestandteile, soweit diese ausdrücklich mitverkauft werden.

Der Verkauf betrifft ausschließlich das Inventar. Eine Übernahme von Mietverträgen, Arbeitsverhältnissen, laufenden Dienstleistungsverträgen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Rechten aus Lizenzen oder sonstigen Vertragsverhältnissen ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrags, sofern dies nicht ausdrücklich und konkret in diesem Vertrag festgehalten wird.

§ 3 Inventarliste und Zustand

Das Inventar wird wie folgt beschrieben. Sofern die Parteien eine detaillierte Liste (z. B. Tabelle, Aufstellung, Anlage) verwenden, wird diese als Bestandteil dieses Vertrags behandelt und kann hier eingefügt oder beigefügt werden.

Beschreibung des Inventars (Art, Anzahl, Hersteller/Modell, Seriennummern, Standort, Zubehör): ________________________________________________

Zustand/Abnutzung/Besonderheiten (z. B. funktionsfähig, Gebrauchsspuren, Reparaturen, Defekte): ________________________________________________

Der Käufer erklärt, dass ihm Gelegenheit gegeben wurde, das Inventar vor Vertragsschluss zu besichtigen. Der Käufer erwirbt das Inventar in dem Zustand, der bei Besichtigung erkennbar ist und der in diesem Vertrag beschrieben wurde, soweit die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

§ 4 Kaufpreis

Der Gesamtkaufpreis für das Inventar beträgt: ____________ EUR (in Worten: ________________________________________________).

Sofern sich der Kaufpreis aus Einzelpreisen zusammensetzt oder eine Aufteilung gewünscht ist, wird Folgendes vereinbart: ________________________________________________

Der Kaufpreis versteht sich als zwischen den Parteien vereinbarter Endpreis für das Inventar. Weitere Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie in diesem Vertrag ausdrücklich benannt sind.

§ 5 Zahlungsweise und Fälligkeit

Die Zahlung erfolgt wie folgt: ________________________________________________ (z. B. Überweisung, Barzahlung, Teilzahlung).

Fälligkeit: Der Kaufpreis ist fällig am ________________. Bei Überweisung gilt die Zahlung mit Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers als erbracht. Bei Barzahlung gilt die Zahlung mit Übergabe des Bargelds als erbracht.

Kontoverbindung Verkäufer (falls Überweisung): IBAN ________________________________________________, BIC ________________________________________________, Kreditinstitut ________________________________________________.

§ 6 Übergabe, Abholung, Demontage und Transport

Die Übergabe des Inventars erfolgt am ________________ um ________________ Uhr am Standort: ________________________________________________.

Abholung/Transport: Der Käufer übernimmt die Abholung und den Transport auf eigene Kosten, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren: ________________________________________________.

Demontage/Verpackung: Soweit eine Demontage, Verpackung oder besondere Sicherung erforderlich ist, wird Folgendes vereinbart: ________________________________________________. Der Käufer hat hierbei sorgfältig vorzugehen und die Räumlichkeiten des Verkäufers pfleglich zu behandeln.

Übergabeprotokoll: Die Parteien können bei Übergabe ein Protokoll erstellen, in dem die übergebenen Gegenstände, Seriennummern und sichtbaren Beschädigungen festgehalten werden. Ein Protokoll ist nicht zwingend, kann aber zur Klarstellung beitragen.

§ 7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Inventars geht mit der tatsächlichen Übergabe an den Käufer über. Erfolgt der Transport durch den Käufer oder durch von ihm beauftragte Dritte, geht die Gefahr mit Beginn der Verladung bzw. mit Aushändigung an den Transporteur über, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren.

§ 8 Eigentumsübergang

Das Eigentum am Inventar geht auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und das Inventar übergeben wurde. Bis dahin verbleibt das Inventar im Eigentum des Verkäufers, soweit die Parteien dies im Rahmen der praktischen Abwicklung umsetzen.

§ 9 Ausschluss der Gewährleistung im Rahmen eines privaten Verkaufs

Sofern der Verkäufer als Privatperson handelt und es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt, vereinbaren die Parteien für das gebrauchte Inventar einen Ausschluss der Gewährleistung, soweit ein solcher Ausschluss im privaten Verkauf vereinbart werden kann.

Der Ausschluss gilt nicht für Ansprüche, die auf vorsätzlich falschen Angaben oder dem bewussten Verschweigen bekannter Mängel beruhen. Der Käufer bleibt verpflichtet, das Inventar vor Übernahme zu prüfen und erkennbare Mängel bei der Übergabe zu berücksichtigen.

Soweit der Verkäufer nicht als Privatperson handelt oder die Parteien eine abweichende Regelung treffen möchten, wird folgende Vereinbarung getroffen: ________________________________________________

§ 10 Zusicherungen, Rechte Dritter und Freistellung

Der Verkäufer erklärt nach bestem Wissen, zur Veräußerung des Inventars berechtigt zu sein und dass ihm keine Rechte Dritter bekannt sind, die der Übereignung entgegenstehen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes angegeben ist.

Bestehen Sicherungsrechte, Eigentumsvorbehalte, Leasingbindungen oder sonstige Rechte Dritter, werden diese hier offengelegt: ________________________________________________. Ohne ausdrückliche Offenlegung und Zustimmung des Käufers ist ein Gegenstand mit solchen Bindungen nicht Teil der Übernahme.

Sofern nach Übergabe Ansprüche Dritter wegen Eigentumsrechten an einem als übernommen behandelten Gegenstand geltend gemacht werden und der Verkäufer diese Rechte kannte und nicht offengelegt hat, werden die Parteien eine sachgerechte Lösung suchen; weitergehende Regelungen werden hier nicht getroffen.

§ 11 Haftung bei Schäden an Räumen und Einrichtungen

Soweit der Käufer Inventar aus Räumen des Verkäufers abholt oder demontiert, haftet der Käufer für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen (z. B. Transportdienstleister) schuldhaft an den Räumen, Böden, Türen, Wänden, Leitungen oder Einbauten verursachen. Der Käufer verpflichtet sich, solche Schäden unverzüglich anzuzeigen und in angemessener Weise zu regulieren.

Bestehende Vorschäden oder bereits vorhandene Mängel in den Räumen werden hiervon nicht erfasst.

§ 12 Unterlagen, Bedienungsanleitungen und Zugangsmittel

Soweit vorhanden, übergibt der Verkäufer dem Käufer bei Übergabe folgende Unterlagen und Gegenstände: ________________________________________________ (z. B. Bedienungsanleitungen, Rechnungen, Wartungsnachweise, Schlüssel, Fernbedienungen, Codes).

Sofern Zugangsmittel oder Codes übergeben werden, ist der Käufer ab Übergabe für deren sichere Verwahrung verantwortlich. Soweit eine Umstellung von Codes oder Passwörtern möglich und sinnvoll ist, empfiehlt sich eine zeitnahe Änderung durch den Käufer.

§ 13 Datenschutz und Kommunikation

Die Parteien verwenden personenbezogene Daten aus diesem Vertrag ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Inventarübernahme. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Abwicklung erforderlich ist (z. B. Spediteur) oder die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren.

Für die Kommunikation im Zusammenhang mit der Abwicklung verwenden die Parteien die in § 1 genannten Kontaktdaten, sofern keine anderen Kontaktdaten schriftlich mitgeteilt werden.

§ 14 Schlussbestimmungen

Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten wurden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags erfolgen in Textform, sofern die Parteien dies vereinbaren.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Dieser Vertrag wird in zwei gleichlautenden Ausfertigungen erstellt. Jede Partei erhält eine Ausfertigung.

§ 15 Unterschriften

Ort/Datum: ________________________________________________

Unterschrift Verkäufer: ________________________________________________

Unterschrift Käufer: ________________________________________________

Wichtiger Hinweis:

Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Aktualität dieses Musters. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr; eine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung der Vorlage resultieren, ist ausgeschlossen.

Weitere Suchbegriffe: 
Betriebseinrichtung übernehmen, Ladeneinrichtung

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