Anschreiben Belegnachsendung Steuererklärung

Vordruck Anschreiben Belegnachsendung Steuererklärung als PDF zum Ausfüllen

Belege zur Steuererklärung müssen Sie in der Regel nicht von selbst einschicken, Sie bewahren sie auf und legen sie auf Anfrage vor. Fordert das Finanzamt Unterlagen an oder möchten Sie vergessene Belege nachreichen, legen Sie ein kurzes Anschreiben mit Steuernummer und Jahr bei. Achten Sie dabei auf die Frist im Schreiben des Finanzamts. Ist der Steuerbescheid schon da, reicht das Anschreiben nicht sicher aus, dann zählt die Einspruchsfrist.

Die Abgabe der Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige ein jährliches Ritual. Doch trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es passieren, dass man wichtige Belege vergisst. Mit unserer kostenlosen Vorlage erstellen Sie schnell ein Anschreiben für die Belegnachsendung.

Ihre Vorteile mit unserer Vorlage

Mit der Vorlage von kostenlose-vordrucke.de füllen Sie das Anschreiben direkt im Browser aus, ohne Anmeldung. Steuernummer, Steuerart und Jahr stehen unter dem Betreff, so kann das Finanzamt die Belege Ihrer Steuererklärung leichter zuordnen. Felder für den Anlass und die Liste Ihrer Belege sind schon vorgesehen. Danach drucken Sie den Brief oder speichern ihn als PDF. Der PDF-Vordruck passt in einen Fensterumschlag. Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät.

Anschreiben Belegnachsendung: Vorlage direkt ausfüllen, drucken oder als PDF speichern

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    Ausfüllen und anpassenIhre Daten in die blauen Felder eintragen. Auch der übrige Text lässt sich per Klick ändern.
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    PrüfenLesen Sie den Brief vor dem Versand noch einmal ganz durch. Ist der Steuerbescheid schon da, nutzen Sie stattdessen den Einspruch.
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    FertigDrucken, unterschreiben und mit den Belegen abschicken.

🔒 Ihre Eingaben bleiben auf Ihrem Gerät. Wir speichern sie nicht.

Vorname Nachname
Straße und Hausnummer
PLZ Ort
Telefon: für Rückfragen


Finanzamt Name
Straße und Hausnummer oder Postfach
PLZ Ort

Ort,

Nachreichung von Belegen zu meiner Steuererklärung

Steuernummer: Steuernummer
Steuerart und Jahr: z. B. Einkommensteuer 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich die folgenden Belege zu meiner oben genannten Steuererklärung nach.

Anlass: Bitte wählen: Ihr Schreiben vom TT.MM.JJJJ oder Belege fehlten bei der Abgabe

Belege: z. B. Spendenbescheinigung, Handwerkerrechnung mit Zahlungsnachweis

Bitte berücksichtigen Sie die Belege bei der Bearbeitung. Für Rückfragen erreichen Sie mich unter den oben genannten Kontaktdaten.


Mit freundlichen Grüßen


_____________________________
Vorname Nachname


Anlagen: Anzahl der Belege

Reintext zum Kopieren

Sie können den Text auch direkt im Feld markieren und mit Strg+C / Cmd+C kopieren.

Anschreiben Belegnachsendung: Vordruck als PDF

Vordruck Anschreiben Belegnachsendung Steuererklärung als PDF zum Ausfüllen

Derselbe Brief als PDF. Am PC ausfüllen oder ausdrucken, unterschreiben und abschicken.

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Häufige Fragen: Belege beim Finanzamt nachreichen

Muss ich Belege mit der Steuererklärung einschicken?

In der Regel nein. Bei der Einkommensteuererklärung müssen Sie Belege grundsätzlich nicht mitschicken, es genügt, sie aufzubewahren, außer ein Steuergesetz verlangt das Beifügen (§ 150 Abs. 4 Abgabenordnung), darauf weisen die Formulare hin. Fordert das Finanzamt Belege an, müssen Sie sie vorlegen (§ 97 Abgabenordnung), dafür ist das Anschreiben gedacht. Fehlt eine Ausgabe in der Erklärung ganz, schreiben Sie dazu, welche Angabe sich ändern soll.

Wie schreibe ich das Anschreiben für die Belegnachsendung?

Nennen Sie Steuernummer, Steuerart und Jahr, dann die Belege und den Anlass, zum Beispiel das Schreiben des Finanzamts mit Datum. Geben Sie eine Telefonnummer an und unterschreiben Sie. Schicken Sie möglichst Kopien und behalten Sie die Originale, außer das Finanzamt verlangt Originale.

Kann ich Belege über ELSTER nachreichen?

Ja, wenn Sie ein ELSTER-Konto haben. In Mein ELSTER laden Sie die Belege im Formular „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ als PDF hoch, ein Anschreiben brauchen Sie dann nicht. Heben Sie die Bestätigung auf, bis Ihr Steuerbescheid da ist.

Welche Frist gilt für die Belegnachsendung?

Meist die Frist, die das Finanzamt in seinem Schreiben nennt. Schaffen Sie das nicht, bitten Sie vor Ablauf um mehr Zeit (§ 109 Abgabenordnung), unseren Antrag auf Fristverlängerung können Sie dafür anpassen. Ohne Anforderung gibt es für Belege keine eigene Frist, schicken Sie sie dann möglichst vor dem Bescheid. Ist der Bescheid schon da, zählt die Einspruchsfrist.

Was passiert, wenn ich die Belege zu spät schicke?

Das Finanzamt kann ohne die Belege entscheiden, Ausgaben nicht anerkennen oder schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Im Einspruchsverfahren kann es eine Frist setzen, nach der spätere Belege grundsätzlich nicht mehr zählen (§ 364b Abgabenordnung), darauf muss das Schreiben hinweisen.

Der Steuerbescheid ist schon da. Kann ich Belege noch nachreichen?

Am sichersten innerhalb der Einspruchsfrist: Ihr Einspruch gegen den Steuerbescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Finanzamt ankommen (§ 355 Abgabenordnung), fügen Sie die Belege am besten gleich bei, ein bloßes Anschreiben reicht nicht sicher aus. Danach wird ein Bescheid in der Regel nur noch geändert, wenn Sie am verspäteten Bekanntwerden kein grobes Verschulden trifft (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 Abgabenordnung), einfach vergessene Belege können daran scheitern. Steht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, können Sie eine Änderung auch später beantragen, solange der Vorbehalt gilt (§ 164 Abs. 2 Abgabenordnung).

Schicke ich Originale oder Kopien, und wie lange bewahre ich Belege auf?

Oft reichen Kopien, wenn das Finanzamt nicht ausdrücklich Originale verlangt. Bewahren Sie Belege mindestens auf, bis der Bescheid nicht mehr angefochten werden kann, bei einem Vorbehalt der Nachprüfung länger. Spendenbescheinigungen heben Sie ein Jahr ab Bekanntgabe des Bescheids auf, wenn Sie sie nicht schon vorgelegt haben (§ 50 Abs. 8 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung), Rechnungen für Arbeiten an Haus oder Wohnung zwei Jahre (§ 14b Umsatzsteuergesetz), für Selbstständige gelten längere Fristen. Steuerdaten schicken Sie am besten nicht per einfacher E-Mail.

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