Sind Sie Vermieter oder Mieter und benötigen einen Mietvertrag für eine Wohnung? Ein korrekt ausformulierter Wohnungsmietvertrag ist entscheidend, um die Rechte beider Parteien zu schützen und sicherzustellen, dass das Mietverhältnis klar und problemfrei verläuft. Im Mietvertrag werden nicht nur grundlegende Bedingungen wie Mietdauer, Miethöhe und Kündigungsfristen festgelegt, sondern auch spezifische Regelungen zu Themen wie Schönheitsreparaturen oder Haustierhaltung. Diese Details helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sorgen für eine solide rechtliche Grundlage im Falle von Streitigkeiten.
Unterhalb dieses Beitrags finden Sie zudem einen Link zu einem rechtlich geprüften Muster für einen Wohnungsmietvertrag. Nutzen Sie diese Vorlage, um sicherzustellen, dass Ihr Vertrag keine kritischen Punkte auslässt und rechtlich einwandfrei ist. Mit der richtigen Vorbereitung und einem fundierten Vertrag können Sie als Mieter oder Vermieter in ein sorgenfreieres Mietverhältnis starten.
Tipp: Lesen Sie unbedingt unsere speziellen "Tipps für Vermieter" am unteren Ende des Beitrages!
Diese Punkte und Klauseln sollte der Mietvertrag unbedingt beinhalten
§1 Vertragsgegenstand
Im Mietvertrag muss der genaue Vertragsgegenstand spezifiziert werden. Dies beinhaltet die exakte Adresse der Wohnung, eine detaillierte Beschreibung aller Räume und deren Ausstattung, sowie eine Aufzählung mitvermieteter Gegenstände wie Einbauküchen, Möbel oder auch Garagen. Eine klare Definition dieser Aspekte hilft, spätere Unklarheiten über den Mietumfang zu vermeiden.
§2 Mietdauer
Die Mietdauer bestimmt, ob der Vertrag zeitlich befristet oder unbefristet ist. Ein unbefristeter Mietvertrag läuft ohne festes Enddatum und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen gekündigt werden. Ein befristeter Mietvertrag endet automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wichtig ist, dass die Befristung eines Mietvertrags nach dem deutschen Mietrecht klar begründet werden muss.
§3 Miethöhe
Die Miethöhe umfasst die Kaltmiete sowie die Nebenkosten. Es sollte klar definiert sein, wie sich die Gesamtmiete zusammensetzt. Die Kaltmiete bezieht sich ausschließlich auf die Nutzung der Wohnräume, während die Nebenkosten alle weiteren Kosten wie Wasser, Heizung, Müllabfuhr und andere umlegbare Kosten umfassen, die nach der Betriebskostenverordnung abgerechnet werden.
§4 Betriebskosten
Die Betriebskosten müssen nach der Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgeführt und abgerechnet werden. Der Vertrag sollte festlegen, welche Kosten im Einzelnen umgelegt werden und nach welchem Schlüssel (z.B. nach Wohnfläche oder Personenzahl) dies geschieht. Hierbei kann auch vereinbart werden, dass bestimmte Kostenpauschalen oder Vorauszahlungen geleistet werden.
§5 Mietzahlungen
Es muss genau festgelegt sein, bis zu welchem Tag des Monats die Miete zu zahlen ist und auf welches Konto die Zahlung erfolgen muss. Zusätzlich sollten mögliche Verzugszinsen und Mahngebühren bei verspäteter Zahlung festgelegt werden.
§6 Mietkaution
Die Kaution dient als Sicherheitsleistung für den Vermieter für eventuelle Schäden oder Mietausfälle. Die gesetzliche Obergrenze beträgt drei Nettokaltmieten. Der Vertrag sollte regeln, wie die Kaution verwahrt wird und unter welchen Bedingungen sie am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt wird.
§7 Mieterhöhungen
Mieterhöhungen müssen sich an den gesetzlichen Regelungen orientieren, etwa bei einer Anpassung an den örtlichen Mietspiegel oder bei Modernisierungen. Es ist wichtig, die Bedingungen und das Verfahren für eine Mieterhöhung präzise zu definieren.
§8 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Dieser Abschnitt regelt, dass der Mieter nicht ohne weiteres das Recht hat, die Miete zu mindern oder Zahlungen zurückzuhalten, außer in gesetzlich zugelassenen Fällen, wie bei erheblichen Mängeln der Mietsache.
§9 Zustand und Übergabe der Mietsache
Die genaue Dokumentation des Zustands der Wohnung bei Mietbeginn in einem Übergabeprotokoll ist entscheidend. Dieses Protokoll sollte alle vorhandenen Mängel und die allgemeine Beschaffenheit der Wohnung detailliert festhalten.
§10 Gebrauch der Mietsache
In diesem Abschnitt wird geregelt, zu welchen Zwecken die Mietsache genutzt werden darf (z.B. ausschließlich Wohnzwecke, erlaubte Gewerbe etc.) und ob Haustiere gehalten werden dürfen.
§11 Widerruf der Nutzung und unbefugte Untervermietung
Es sollte klar geregelt werden, unter welchen Bedingungen Untervermietungen erlaubt sind und welche Folgen bei unbefugter Untervermietung eintreten.
§12 Bauliche Veränderungen
Dieser Abschnitt legt fest, ob und welche baulichen Veränderungen der Mieter vornehmen darf und welche Zustimmungen dafür erforderlich sind.
§13 Schäden an der Mietsache und Instandhaltung
Die Pflichten von Mieter und Vermieter bezüglich der Instandhaltung sollten klar getrennt und definiert werden, insbesondere welche Reparaturen vom Vermieter und welche vom Mieter zu tragen sind.
§14 Bagatellschäden
Hier wird festgelegt, bis zu welcher Kostenhöhe der Mieter kleinere Reparaturen selbst zu tragen hat.
§15 Schönheitsreparaturen
Die Verantwortung für Schönheitsreparaturen sollte klar zugewiesen werden, inklusive der Definition, was unter Schönheitsreparaturen zu verstehen ist.
§16 Betreten der Mietsache durch den Vermieter
Der Vermieter darf die Wohnung aus bestimmten Gründen betreten, z.B. zur Besichtigung oder Reparatur. Die Bedingungen und die erforderliche Vorankündigung müssen hier geregelt sein.
§17 Mehrheit von Mietern
Wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschreiben, gilt jede als Gesamtschuldner, d.h., jeder Mieter ist vollumfänglich für die Erfüllung des Vertrags verantwortlich.
§18 Kündigung
Die Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses müssen klar sein, einschließlich der Kündigungsfristen und der erforderlichen Form der Kündigung.
§19 Rückgabe der Mietsache
Bei Beendigung des Mietverhältnisses muss der Mieter die Wohnung in einem bestimmten Zustand zurückgeben. Dies kann die Entfernung von Einbauten und eine grundlegende Reinigung einschließen.
§20 Nebenabreden
Dieser Paragraph stellt sicher, dass alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden müssen, um Gültigkeit zu besitzen.
§21 Besondere Vereinbarungen
Hier ist Raum für individuelle, auf das spezifische Mietverhältnis zugeschnittene Vereinbarungen.
Wichtige Tipps für Vermieter
- Augen auf bei der Mieterwahl: Eine sorgfältige Mieterauswahl ist entscheidend. Überprüfen Sie die Bonität und die Mietgeschichte potenzieller Mieter. Das kann beinhalten, dass Sie nach Referenzen von früheren Vermietern fragen, Gehaltsabrechnungen überprüfen und eine Schufa-Auskunft einholen.
- Dokumentation und Übergabeprotokoll: Erstellen Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll bei Ein- und Auszug des Mieters. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos und lassen Sie dieses Protokoll von beiden Parteien unterschreiben. Das hilft, spätere Auseinandersetzungen über eventuelle Schäden zu vermeiden.
- Klare Kommunikation über Nebenkosten: Setzen Sie realistische Abschlagszahlungen fest, die auf historischen Daten oder Durchschnittswerten basieren. Informieren Sie den Mieter darüber, wie diese Abschläge berechnet wurden, und stellen Sie klar, dass es sich um vorläufige Zahlungen handelt, die nach Erhalt der jährlichen Nebenkostenabrechnung angepasst werden können.
- Schönheitsreparaturen: Bei der Vereinbarung von Schönheitsreparaturen ist es entscheidend, im Mietvertrag klar und rechtlich korrekt zu definieren, welche Arbeiten darunterfallen und wann und in welcher festgelegten Höhe diese vom Mieter durchzuführen sind.
- Haftpflichtschutz aus der Vermietung - ein häufiger Irrtum: Als Vermieter innerhalb einer WEG benötigen Sie eine separate Haftpflichtversicherung für jede einzelne Wohnung, die sie vermieten. Eine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kommt nämlich nur für das Gemeinschaftseigentum auf, aber nicht für Ihr Sondereigentum! Gehört Ihnen hingegen das gesamte Haus mit allen Wohnungen, so genügt der Abschluss einer einzelnen Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherung des Mieters: Damit Mietsachschäden Ihres Mieters an Ihrem Eigentum auch versichert sind, sollten Sie einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung des Mieters verlangen. Kommunizieren Sie ausserdem, dass Schäden sofort nach Eintritt angezeigt werden müssen. Denn sonst verweigert die Haftpflichtversicherung eine Kostenübernahme (z.B. wenn Schäden erst nach Auszug angezeigt werden)
- Private Rechtsschutzversicherung greift nicht bei Auseinandersetzungen mit Mietern! Schließen Sie bei Bedarf eine "Vermieter-Rechtsschutzversicherung" ab. Da diese Wartezeiten von regulär 3 Monaten vorweisen, sollte die Versicherung bereits vor Schließung des Mietvertrages bestehen.
Diese Vorlagen empfehlen wir:
Muster-Wohnungsmietvertrag*
Mieterselbstauskunft nach DSGVO*