Sie haben eine Immobilie gekauft und treten nun in die Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters ein. Dies bringt einige wichtige Verpflichtungen mit sich – eine davon ist, die Mieter über den Eigentumswechsel zu informieren. Diese Mitteilung ist nicht nur eine Frage der Transparenz, sondern auch rechtlich erforderlich, um die Mietverhältnisse reibungslos fortzuführen. Im Folgenden erfahren Sie, wann und wie Mieter über den Eigentumswechsel informiert werden sollten und welche Informationen dabei wichtig sind.
Am Ende dieses Beitrages stellen wir Ihnen ein Muster für einen Brief an die Mieter zur Verfügung. Ebenso bieten wir Ihnen eine PDF-Vorlage an, die Sie ausdrucken und unterschrieben in Briefform an die Mieter übergeben können.
1. Ab wann müssen die Mieter über den Eigentumswechsel informiert werden, und von wem?
Die Mieter müssen über den Eigentumswechsel informiert werden, sobald der neue Eigentümer als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Ab diesem Zeitpunkt gilt der Erwerber rechtlich als Vermieter.
- Pflicht zur Information: Die Verantwortung, die Mieter zu informieren, liegt rechtlich beim neuen Eigentümer.
- Empfohlener Zeitpunkt: Obwohl die rechtliche Verpflichtung erst nach der Grundbucheintragung greift, ist es ratsam, die Mieter frühzeitig, idealerweise unmittelbar nach dem Abschluss des Kaufvertrags oder der notariellen Beurkundung, über den bevorstehenden Wechsel zu informieren. Dies schafft Vertrauen und verhindert Verwirrung.
2. Was muss die Mitteilung an die Mieter enthalten?
Die Mitteilung über den Eigentumswechsel sollte klar und umfassend sein. Folgende Punkte müssen enthalten sein:
- Name und Anschrift des neuen Eigentümers: Damit die Mieter wissen, wer zukünftig ihr Ansprechpartner ist.
- Zeitpunkt des Eigentumswechsels: Das Datum, ab dem der neue Eigentümer rechtlich als Vermieter auftritt.
- Bestätigung der Fortführung des Mietverhältnisses: Hinweis, dass alle bestehenden Mietverträge unverändert weitergeführt werden.
- Kontaktdaten für Rückfragen: Telefonnummer und E-Mail-Adresse des neuen Eigentümers oder der Hausverwaltung.
- Neue Bankverbindung (falls zutreffend): Änderungen bei den Mietzahlungen sollten klar und nachvollziehbar erklärt werden (siehe nächster Punkt).
3. Konto für Mietzahlungen – Ab wann sollte die Information erfolgen?
Falls sich die Bankverbindung für Mietzahlungen durch den Eigentumswechsel ändert, muss dies den Mietern rechtzeitig mitgeteilt werden. Wichtig ist dabei:
- Rechtzeitige Ankündigung: Die Information sollte mindestens 4 Wochen vor der ersten fälligen Zahlung an das neue Konto erfolgen, damit die Mieter genügend Zeit für eine Anpassung haben.
- Schriftform: Die Mitteilung über die neue Bankverbindung sollte unbedingt schriftlich erfolgen, um Missverständnisse oder fehlerhafte Zahlungen zu vermeiden.
- Exakte Angaben: Geben Sie die vollständigen Bankdaten (inkl. IBAN und BIC) sowie den Namen des Kontoinhabers an.
Zusätzliche Hinweise zur Übergabe
- Mietkaution: Die Mietkaution, die beim alten Vermieter hinterlegt ist, geht mit dem Eigentumswechsel auf den neuen Eigentümer über. Mieter müssen hierüber nicht explizit informiert werden, sollten aber auf Nachfrage eine schriftliche Bestätigung über die Übernahme der Kaution erhalten.
- Hausverwaltung: Falls eine Hausverwaltung tätig ist, sollten Mieter auch über eventuelle Änderungen in der Verwaltung informiert werden.
Wichtig!
Die Mitteilung sollte immer schriftlich erfolgen – idealerweise als Brief, der den Mietern entweder persönlich übergeben oder per Einschreiben zugestellt wird. Dies stellt sicher, dass die Information die Mieter erreicht und kann bei späteren Streitigkeiten als Nachweis dienen.
Eine klare und rechtzeitige Kommunikation schafft Vertrauen zwischen dem neuen Eigentümer und den Mietern. Zudem werden Missverständnisse und Probleme, wie z. B. fehlerhafte Mietzahlungen oder Unsicherheiten bezüglich der Ansprechpartner, vermieden.
Musterbrief: Mitteilung an die Mieter über Eigentumswechsel und Kontoänderung
Absender:
[Ihr Name / Name des neuen Eigentümers]
[Adresse des neuen Eigentümers]
[PLZ Ort]
[Telefonnummer]
[E-Mail-Adresse]
Empfänger:
[Name des Mieters]
[Adresse der Mietwohnung]
[PLZ Ort]
Datum: [Heutiges Datum]
Mitteilung über Eigentumswechsel Ihrer Mietwohnung und Änderung der Bankverbindung
Sehr geehrte(r) [Name des Mieters],
wir freuen uns, Ihnen mitzuteilen, dass wir als neue Eigentümer Ihrer Mietwohnung [Adresse der Mietwohnung] ab dem [Datum des Eigentumswechsels] in die bestehenden Mietverträge eingetreten sind. Der bisherige Vermieter, [Name des alten Eigentümers], hat uns darüber informiert, dass Ihr Mietverhältnis unverändert fortgeführt wird.
Ab sofort stehe ich Ihnen als neuer Vermieter für alle Fragen und Anliegen rund um Ihre Mietwohnung zur Verfügung. Sie erreichen mich unter den folgenden Kontaktdaten:
- Telefon: [Telefonnummer]
- E-Mail: [E-Mail-Adresse]
- Postanschrift: [Adresse des neuen Eigentümers]
Sollten Sie ein Anliegen haben, können Sie sich jederzeit gerne an mich wenden.
Bitte beachten Sie, dass ab dem [Datum der ersten fälligen Mietzahlung an den neuen Eigentümer] die Mietzahlungen auf folgendes Konto zu leisten sind:
- Kontoinhaber: [Name des neuen Eigentümers]
- IBAN: [Ihre IBAN]
- BIC: [Ihre BIC]
- Kreditinstitut: [Name der Bank]
Bitte ändern Sie Ihre Überweisung entsprechend, damit die Mietzahlungen rechtzeitig und korrekt bei uns eingehen können. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, die Bankdaten entsprechend anzupassen.
Die von Ihnen hinterlegte Mietkaution wurde von [Name des alten Eigentümers] auf uns übertragen und bleibt unverändert bestehen.
Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name / Name des neuen Eigentümers]
[Unterschrift bei postalischem Versand]
Der Text dient lediglich zur Orientierung und sollte individuell an Ihre spezifische Situation und Anforderungen angepasst werden.