Anforderung Grundbuchauszug - PDF-Vorlage

Sie benötigen einen aktuellen Grundbuchauszug? In unserem Beitrag erfahren Sie wichtige Hintergrundinformationen über Grundbuchauszüge, wer berechtigt ist, diese anzufordern, und an welche Stelle Sie sich wenden müssen. Außerdem klären wir Sie über die Unterschiede zwischen beglaubigten und unbeglaubigten Auszügen auf. Am Ende des Beitrags stellen wir Ihnen eine praktische PDF-Vorlage zur Verfügung, mit der Sie schriftlich einen Grundbuchauszug anfordern können.

Was ist ein Grundbuchauszug und welche Angaben enthält dieser?

Ein Grundbuchauszug ist ein amtliches Dokument, das Auskunft über die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks gibt. Es enthält wichtige Informationen wie:

  • Eigentumsverhältnisse: Wer ist der aktuelle Eigentümer des Grundstücks.
  • Lasten und Beschränkungen: Zum Beispiel Grundschulden, Hypotheken oder Wegerechte.
  • Flurstücks- und Gemarkungsangaben: Die genaue Lage und Größe des Grundstücks.
  • Abteilungen: Das Grundbuch ist in verschiedene Abteilungen gegliedert, die verschiedene Informationen enthalten.

Wer darf einen Grundbuchauszug anfordern?

Die Einsichtnahme in das Grundbuch und die Anforderung von Auszügen ist nicht uneingeschränkt möglich. Berechtigt sind:

  • Eigentümer: Die Person, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
  • Notare und Rechtsanwälte: Im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit.
  • Behörden: Für amtliche Zwecke.
  • Dritte mit berechtigtem Interesse: Zum Beispiel potentielle Käufer oder Gläubiger.

Bei welcher Stelle fordere ich den Grundbuchauszug an?

Den Grundbuchauszug können Sie beim Grundbuchamt anfordern, das in der Regel am Amtsgericht des Bezirks, in dem das Grundstück liegt, angesiedelt ist.

Beglaubigter vs unbeglaubigter Auszug - worin liegen die Unterschiede?

  • Beglaubigter Grundbuchauszug: Dieser enthält ein Amtssiegel und bestätigt die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Er wird meist für offizielle und rechtliche Angelegenheiten benötigt, wie zum Beispiel bei Immobilienkaufverträgen.
  • Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Er enthält dieselben Informationen, jedoch ohne Amtssiegel und Bestätigung der Richtigkeit. Dieser Auszug wird häufig für private Zwecke oder zur Information verwendet.

Was kostet die Anforderung eines Grundbuchauszuges?

Die Kosten für die Anforderung eines Grundbuchauszuges variieren in Deutschland je nach Bundesland und je nachdem, ob es sich um einen beglaubigten oder unbeglaubigten Auszug handelt. Generell liegen die Gebühren in folgenden Bereichen:

  1. Unbeglaubigter Grundbuchauszug: Die Kosten für einen unbeglaubigten Auszug bewegen sich in der Regel zwischen 10 und 20 Euro. Dieser Auszug wird häufig für Informationszwecke verwendet.

  2. Beglaubigter Grundbuchauszug: Für einen beglaubigten Auszug, der ein Amtssiegel trägt und offiziell die Richtigkeit der Informationen bestätigt, können die Kosten zwischen 20 und 50 Euro betragen. Ein beglaubigter Auszug ist in der Regel für rechtliche oder offizielle Angelegenheiten erforderlich.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kosten je nach Grundbuchamt und spezifischer Anforderung variieren können. Zusätzliche Gebühren könnten auch für spezielle Anforderungen oder bei der Anforderung mehrerer Dokumente anfallen. Es empfiehlt sich daher, vorab bei dem zuständigen Grundbuchamt oder über dessen Webseite die genauen Kosten zu erfragen.

Wie beantrage ich einen Grundbuchauszug?

Um einen Grundbuchauszug zu beantragen, folgen Sie diesen Schritten:

  • Ermitteln Sie das zuständige Grundbuchamt: Das Grundbuchamt ist in der Regel am Amtsgericht des Bezirks angesiedelt, in dem das Grundstück liegt. Für jedes Grundstück ist das Grundbuchamt zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
  • Prüfen Sie Ihre Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass Sie berechtigt sind, einen Grundbuchauszug anzufordern. Berechtigte Personen sind in der Regel der Eigentümer, Notare, Rechtsanwälte, Behörden und Dritte mit einem berechtigten Interesse.
  • Bereiten Sie die notwendigen Informationen vor: Sie benötigen verschiedene Informationen für den Antrag, darunter die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Flurstücksnummer, Gemarkung) und Ihre Beziehung zum Grundstück (z.B. Eigentümer, potenzieller Käufer).
  • Entscheiden Sie, welche Art von Auszug Sie benötigen: Wählen Sie zwischen einem beglaubigten und einem unbeglaubigten Auszug. Ein beglaubigter Auszug ist in der Regel teurer, wird aber für offizielle Angelegenheiten benötigt.
  • Antragsstellung: Sie können den Antrag persönlich, schriftlich oder in manchen Fällen auch online stellen. Verwenden Sie dafür ein formelles Anschreiben, in dem Sie den Grund Ihrer Anfrage und die benötigten Informationen angeben. Unsere PDF-Vorlage kann Ihnen dabei helfen, Ihren Antrag zu formulieren.
  • Bezahlen der Gebühren: Erkundigen Sie sich im Voraus über die anfallenden Gebühren. Diese müssen in der Regel bei der Antragsstellung bezahlt werden.
  • Warten auf den Auszug: Nach der Antragsstellung und Bezahlung der Gebühren wird das Grundbuchamt den Auszug erstellen und Ihnen zusenden. Die Bearbeitungszeit kann je nach Auslastung des Amtes variieren.

Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess je nach Bundesland und lokalem Grundbuchamt variieren kann. Es ist immer ratsam, sich vorab auf der Webseite des zuständigen Grundbuchamts oder direkt beim Amt über den genauen Prozess und die benötigten Unterlagen zu informieren.

Weitere Suchbegriffe: 
Grundbuchblatt, Liegenschaftsauszug, Flurstücksauszug, Grundbuchausdruck, Katasterauszug, Immobilienregisterauszug, Grundstücksauszug, Parzellenregisterauszug, Grundbuchkopie

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