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Allgemeine Vordrucke

Quittungsvordruck

Eine Quittung ist eine Empfangsbestätigung für den Erhalt einer Leistung. Mit dieser kann der Schuldner beweisen, dass die Forderung beglichen wurde. Die Quittung wird immer von dem Empfänger der Geldleistung an den Schuldner ausgestellt. Ein Schuldner hat nach §368 BGB immer das Recht, eine schriftliche Empfangsbestätigung (Quittung) zu erhalten.

Mit diesem Quittungsvordruck können Sie schnell und bequem eine Quittung ausstellen. Ergänzen Sie hierzu einfach die vorgebenen Felder mit den individuellen Daten, und drucken diese aus. Vergessen Sie als letzten Schritt nicht Ihre Unterschrift als Empfänger der Geldleistung. Ansonsten ist die Quittung ungültig.


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