Die Gebäudeversicherung leistet nicht für Einbruchschäden! Wird in ein Einfamilienhaus eingebrochen, kommt die Hausratversicherung für den entstandenen Einbruchschaden am Gebäude und Inventar auf. Generell auch bei Mehrfamilienhäusern immer dann, wenn ein Gebäudebestandteil, z.B. ein Fenster oder eine Türe aufgebrochen und beschädigt wird, die direkt an den versicherten Hausrat des Versicherungsnehmers angrenzt, bzw. diesen schützend umgibt. Voraussetzung ist jedoch, dass für die Mietpartei überhaupt eine Hausratversicherung besteht. Hat diese keine Hausratversicherung, bleiben Sie als Eigentümer auf den entstandenen Kosten zur Behebung des Gebäudeschadens sitzen. Bei Einbrüchen in Mehrfamilienhäusern mit einer Haupteingangstür besteht jedoch noch ein weitaus größeres Problem. Weil hier die Türe nicht an einen versicherten Hausrat unmittelbar angrenzt, sind Einbruchschäden an der Haupteingangstür über keine Versicherung abgedeckt.
Um dieses Problem zu vermeiden, bieten einige Versicherungen eine optionale Deckungserweiterung in der Wohngebäudeversicherung für sogenannte “Gebäudebeschädigungen durch unbefugte Dritte” an. Diese Erweiterung greift sowohl im Falle eines Einbruches, als auch einer anderweitigen Beschädigung (z.B. durch Graffitti). In der Regel ist die Kostenübernahme auf 2.000 oder 3.000 Euro begrenzt. Sind Sie Besitzer eines Mehrfamilienhauses, sollten Sie unbedingt auf die Mitversicherung von Gebäudebeschädigungen achten. Der Mehrbeitrag sollte in diesen Fällen eine eher untergeordnete Rolle spielen, da in den meisten Fällen die Versicherungsbeiträge auf die Mietparteien umgelegt werden.