DSGVO Auskunft anfordern – Muster und Anleitung

Sie möchten wissen, welche persönlichen Daten ein Unternehmen, eine Versicherung oder eine Behörde über Sie gespeichert hat? Mit einer DSGVO-Auskunft nach § Art. 15 DSGVO haben Sie genau dieses Recht – kostenlos, formlos und ohne Begründung. Der Auskunftsantrag ist der erste Schritt, bevor Sie eine Löschung verlangen, Werbung unterbinden oder gegen unrichtige Daten vorgehen können. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die DSGVO-Auskunft korrekt anfordern, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn das Unternehmen nicht oder nur lückenhaft antwortet. Am Ende finden Sie ein ausfüllbares Muster-Anschreiben als PDF-Vorlage.
 

Was ist die DSGVO-Auskunft – und wer kann sie verlangen?

Die DSGVO-Auskunft ist das wichtigste Betroffenenrecht der Datenschutz-Grundverordnung. Geregelt in Art. 15 DSGVO erlaubt sie es jeder Person, von einem Unternehmen oder einer Behörde Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über sie verarbeitet werden. Mit „personenbezogen" sind alle Informationen gemeint, mit denen Sie identifizierbar sind – also Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Kundennummer, aber auch Bestellhistorien, Gesprächsnotizen, IP-Adressen oder Bonitätsbewertungen.

Das Recht steht jeder natürlichen Person zu – egal, ob Sie aktuell Kunde sind, einmal Kunde waren oder nur angefragt haben. Es gilt gegenüber allen Stellen, die Ihre Daten verarbeiten: Online-Shops, Versicherungen, Vermieter, Arbeitgeber, Fitnessstudios, Banken, Wirtschaftsauskunfteien, Social-Media-Plattformen, Ärzte, Behörden.

Welche Informationen Sie konkret verlangen können

Die DSGVO-Auskunft umfasst nicht nur die reinen Daten, sondern eine ganze Reihe ergänzender Informationen. Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO müssen Sie folgende Punkte erfahren:

  • welche personenbezogenen Daten gespeichert sind
  • zu welchem Zweck die Daten verarbeitet werden
  • an welche Empfänger die Daten weitergegeben wurden oder werden
  • wie lange die Daten voraussichtlich gespeichert werden
  • aus welcher Quelle die Daten stammen, falls sie nicht bei Ihnen selbst erhoben wurden
  • ob eine automatisierte Entscheidung oder ein Profiling stattfindet

Zusätzlich haben Sie nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO das Recht auf eine kostenlose Kopie der verarbeiteten Daten. Der Bundesgerichtshof legt den Auskunftsanspruch seit seinem Urteil vom 15. Juni 2021 (VI ZR 576/19) weit aus – auch interne Vermerke, Aktennotizen und E-Mail-Korrespondenz können darunterfallen, soweit sie personenbezogene Daten enthalten.

Frist: Wann muss das Unternehmen antworten?

Die Antwortfrist ist klar geregelt: Nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO hat das Unternehmen einen Monat Zeit, um Ihre Anfrage zu beantworten. In komplexen Fällen darf diese Frist um weitere zwei Monate verlängert werden – allerdings nur, wenn Sie innerhalb des ersten Monats darüber informiert werden, warum eine Verlängerung nötig ist.

Unser Tipp: Setzen Sie im Anschreiben aktiv eine Frist von einem Monat und bitten Sie um schriftliche Eingangsbestätigung. Das schafft Druck und Dokumentation zugleich – falls Sie später Beschwerde einlegen oder Schadensersatz geltend machen wollen.

Kosten: Die erste Auskunft ist kostenlos

Die erste DSGVO-Auskunft im Jahr ist für Sie kostenfrei. Nur bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiv häufigen Anfragen darf das Unternehmen ein angemessenes Entgelt verlangen oder die Auskunft verweigern (Art. 12 Abs. 5 DSGVO). Wer einmal jährlich eine Auskunft anfordert, ist in aller Regel auf der sicheren Seite.

Formfrei, aber mit Identitätsnachweis

Der Antrag ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn per E-Mail, Brief, Fax oder über ein Kontaktformular stellen. Aus Gründen der Beweisführung empfehlen wir jedoch die schriftliche Form per Einschreiben mit Rückschein oder alternativ eine E-Mail an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens.

Das Unternehmen darf bei begründeten Zweifeln an Ihrer Identität Nachweise verlangen – eine vollständige Ausweiskopie ist aber nur in seltenen Ausnahmefällen zulässig. In der Regel reichen Angaben wie Kundennummer, Geburtsdatum, registrierte E-Mail-Adresse oder Anschrift aus, um die Identität zu bestätigen. Schicken Sie keine Ausweiskopie mit, wenn sie nicht ausdrücklich gefordert und nötig ist.

Was tun, wenn das Unternehmen nicht oder unvollständig antwortet?

Bleibt die Antwort nach einem Monat aus oder erhalten Sie nur eine oberflächliche Rückmeldung, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Erinnerung schreiben und eine Nachfrist von 14 Tagen setzen
  • Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes einlegen – das ist kostenlos und meist sehr wirksam
  • Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO prüfen – in den letzten Jahren haben Gerichte regelmäßig dreistellige Beträge zugesprochen, wenn Unternehmen die Auskunft verspätet oder unvollständig erteilen

Gerade die Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde führt erfahrungsgemäß schnell zu einer Reaktion, weil Unternehmen empfindliche Bußgelder riskieren.

Häufige Fehler bei der DSGVO-Auskunft

  • Anfrage an die falsche Stelle: Am besten richten Sie das Schreiben direkt an den Datenschutzbeauftragten – die Kontaktdaten stehen in der Datenschutzerklärung der Website.
  • Zu unkonkret formuliert: Beziehen Sie sich ausdrücklich auf Art. 15 DSGVO und nennen Sie alle Punkte, zu denen Sie Auskunft wünschen.
  • Frist nicht gesetzt: Ohne klare Frist fühlen sich viele Unternehmen nicht unter Zeitdruck.
  • Keine Kopie aufbewahrt: Speichern Sie Ihre Anfrage mit Datum – wichtig für eventuelle Beschwerden oder Klagen.

Muster für einen Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO

Das folgende Muster können Sie direkt per Brief oder als angehängtes PDF an das Unternehmen senden. Passen Sie die Angaben in den eckigen Klammern an Ihre Situation an.

[Vorname Nachname]
[Straße und Hausnummer]
[PLZ Ort]
[E-Mail-Adresse]
[Kundennummer, falls bekannt]

 

[Name des Unternehmens]
z. Hd. des Datenschutzbeauftragten
[Anschrift]

 

[Ort], den [Datum]

 

Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit mache ich von meinem Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Gebrauch und bitte Sie, mir die folgenden Informationen zu erteilen:

1. Bestätigung darüber, ob Sie personenbezogene Daten zu meiner Person verarbeiten.

2. Falls ja, Auskunft über:

– die Kategorien und den konkreten Inhalt der verarbeiteten Daten,
– die Zwecke der Verarbeitung,
– die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen Daten offengelegt wurden oder werden,
– die geplante Speicherdauer oder die Kriterien zur Festlegung dieser Dauer,
– die Herkunft der Daten, soweit sie nicht bei mir erhoben wurden,
– das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.

3. Eine kostenlose Kopie der verarbeiteten Daten gemäß Art. 15 Abs. 3 DSGVO.

Darüber hinaus bitte ich Sie, mich über meine Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch sowie über mein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu informieren.

Bitte beantworten Sie mein Auskunftsersuchen innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO. Sollte eine Fristverlängerung erforderlich sein, bitte ich um eine entsprechende Mitteilung mit Begründung innerhalb derselben Frist.

Die Auskunft und die Datenkopie senden Sie mir bitte schriftlich an die oben angegebene Adresse [oder: elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse].

Mit freundlichen Grüßen

 

_________________________
[Vorname Nachname]

Fazit

Die DSGVO-Auskunft ist eines der stärksten Werkzeuge, das Ihnen das europäische Datenschutzrecht an die Hand gibt. Mit einem kurzen, klar formulierten Schreiben erfahren Sie innerhalb eines Monats, welche Daten ein Unternehmen über Sie verarbeitet – kostenlos und ohne dass Sie Ihre Gründe offenlegen müssen. Wird die Frist ignoriert, haben Sie mit der Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde ein wirksames Druckmittel.

Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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