Die Rürup-Rente, oftmals auch Basis-Rente genannt, gehört neben der gesetzlichen Rentenversicherung zur Grundschicht der Altersvorsorge (Basisversorgung). Weil immer weniger Beitragszahler für die steigende Zahl von Rentnern aufkommen müssen, sind die zu erwartenden Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf bedenklichem Tiefstand. Mit der privaten “Rürup-Rente” hat der Staat eine freiwillige Zusatzversorgung geschaffen, die eine steuerliche Förderung durch Sonderausgabenabzug von Angestellten oder Selbstständigen zulässt. Besonders Selbstständige mit einer relativ hohen Steuerbelastung können somit den Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug voll ausschöpfen. Die Leistungen aus der Rürup-Rente sind zudem in unbegrenzter Höhe vor dem Zugriff durch die Agentur für Arbeit geschützt. Die Rürup-Rente ist in erster Linie für Selbstständige interessant, weil dies die einzige Möglichkeit ist, eine staatlich geförderte Altersvorsorge aufzubauen. Arbeitnehmer hingegen können Ihre Altersvorsorge auch über die ebenfalls staatliche geförderte Riester-Rente aufbauen.
Zielgruppe
- vorwiegend Selbstständige
- Angestellte mit hohem Einkommen
- Arbeitnehmer, für die eine “Hartz-Sicherheit” im Vordergrund steht
- Alleinstehende / Singles
Versicherungsleistung
Der Anspruch auf die Versicherungsleistung beginnt frühestens in einer vorzeitigen Abrufphase mit dem 60. Lebensjahr der versicherten Person. Erlebt diese den Beginn der Rentenzahlung, wird diese in Form einer monatlichen Rente lebenslänglich gezahlt. Während der Abrufphase kann die Rentenzahlung auch vorzeitig in Anspruch genommen werden. In diesem Fall vermindert sich die Rente.
Beitragszahlung
Die Beiträge sind bis zum Tod des Versicherten zu zahlen, längstens jedoch bis zum vereinbartem Ablaufdatum. In der Ansparphase sind flexible Zuzahlungen ebenso möglich, wie die vorzeitige Ausfinanzierung mittels Einmalbeitrag.
Steuerliche Behandlung der Beiträge
Die Aufwendungen zu Rürup-Verträgen können steuerlich geltend gemacht werden. Für alle Steuerpflichtigen gilt ein einheitlicher Höchstbetrag “aller Aufwendungen zur Altersvorsorge” (Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören dazu!) von 20.000 Euro, bei Verheirateten 40.000 Euro. Für das Jahr 2008 werden 66%, maximal 13.200 Euro (66% von 20.000 Euro) steuerlich freigestellt. Bis 2025 erhöht sich der Satz stufenweise jährlich um 2% auf 100%. (2008:66%, 2009:68%, 2010:70% …2025:100%)
Für Selbstständige bietet sich erstmals die Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Die Rürup-Rente stellt die bislang einzige Möglichkeit hierfür dar. Sofern freiwillig keine Beiträge in berufsständische Versorgungswerke (z.B. GRV) eingezahlt werden, steht der volle Höchstbeitrag (maximal 20.000 Euro Singles, 40.000 Euro Verheiratete, s.o.) zur Verfügung.
Steuerliche Behandlung der Versicherungsleistung
Renten, die ab 2005 erstmalig ausgezahlt werden, unterliegen dauerhaft der Versteuerung. Angefangen bei 50% in 2005 steigt der Faktor jährlich um 2% an. Im Jahr 2040 werden die erstmalig ausgezahlten Renten dann zu 100% mit dem jeweiligen Steuersatz versteuert.
Leistungen im Todesfall
Bei Tod der versicherten Person wird im Grundtarif i.d.R. keine Leistung fällig. Sofern eine Ehegatten- oder Hinterbliebenenrente vereinbart wurde, wird die vereinbarte Leistung an den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder ausgezahlt. Bei einigen Gesellschaften ist der Abschluss einer nicht geförderten Zusatzversicherung zur Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn möglich.
Einschluss von Zusatzversicherungen
Zu einer Rürup-Rente können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die als Bestandteil des Vertrages ebenfalls steuerlich gefördert werden. Dazu gehören unter anderem:
Hinterbliebenenrente
Sinnvolle Absicherung des Ehepartners oder der Kinder, wenn der Versicherte stirbt. Voraussetzung bei Kindern ist, dass diese einen Anspruch auf Kindergeld haben. Die Hinterbliebenenrente kann einen bestimmten Prozentsatz der Rentenleistung betragen.
Berufsunfähigkeit
Bei eintretender Berufsunfähigkeit in der Ansparphase kann die Versicherung beitragsfrei fortgeführt werden und auf Wunsch eine lebenslange Rente gezahlt werden. Der Beitrag hierfür muss geringer als der für die Hauptversicherung sein, damit die steuerliche Förderung erhalten bleibt. Tipp: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung separat abschließen, können Sie die Beiträge lediglich im Rahmen der Sonderausgaben teilweise abgesetzt werden. Als Kombination mit der Rührup-Rente ergeben sich höhere Oberbeträge für die steuerliche Absetzbarkeit.
Besonderheiten im Überblick
- Abschluss erfolgt ohne Gesundheitsprüfung (Ausnahme: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung)
- Vorzeitige Abrufphase möglich
- flexible Zuzahlungen während der Beitragszahlungsdauer möglich
- Ausfinanzierung mittels Einmalbeitrag möglich
- Ehegattenrente möglich
- Schutz vor fremdem und eigenem Zugriff
- Beitragsguthaben insolvenzsicher