Eine Abschlagszahlung ist ein durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft gewährter pauschaler Vorschuss in Form einer Teilzahlung der Mindestversicherungsleistung, wenn die Feststellung bzw. Prüfung der Leistungshöhe länger als einen Monat dauert, und der Versicherungsnehmer den Erhebungsabschluss nicht schuldhaft behindert.