Kündigung durch Versicherung - Schadenauskunft anfordern

Nicht nur Sie als Kunde haben die Möglichkeit, einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Auch der Versicherer hat das Recht hierzu. Und leider machen Versicherungsgesellschaften auch immer häufiger von diesem Recht gebrauch. Insbesondere der Bereich der Sachversicherungen (Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, und Hausratversicherung) ist mittlerweile verstärkt der Bereich, in dem Kündigungen seitens der Versicherungsgesellschaften ausgesprochen werden. Im Bereich der KFZ-Versicherung tritt dies eher seltener ein, denn hier führen Schäden automatisch zu höheren Beiträgen durch die sogenannte "Schadenfreiheitsklasse". An dieser Stelle gehen wir auf Hintergründe einer Vertragskündigung durch Versicherungen ein, und geben Tipps, wie sie sich am besten verhalten. Unterhalb der Seite finden Sie dann eine Vorlage, mit der Sie eine schritliche Schadenauskunft einholen können.
 

Warum kündigen Versicherer?

In erster Linie sind Versicherungsunternehmen Wirtschaftsunternehmen. Die Beitragseinnahmen dienen dazu, Gewinne zu erwirtschaften. Damit eine Versicherung möglichst rentabel wirtschaftet, müssen die Beitragseinnahmen höher ausfallen, als die zu erbringenden Leistungen. Der häufigste Grund für eine Kündigung stellt der sogenannte "Schadenverlauf" dar. Meist unerheblich ist hier die Summe der geleisteten Schadenaufwendungen. Vielmehr Anlass für Kündigungen stellt die "Anzahl" der in der Vergangenheit eingetretenen Schäden dar, die aus einem Versicherungsvertrag geleistet werden. Eine Häufigkeit von Schadenfällen zeigt dem Versicherer, dass das Risiko nicht im Verhältnis zu den Einnahmen steht, bzw werden Rückschlüsse von der Vergangenheit auf die Zukunft gezogen. In der Regel wird die Anzahl der eingetretenen Vorschäden der letzten 5 Jahre betrachtet. Besonders dieser Punkt stößt bei Versicherungskunden häufig auf Kritik, zumal oftmals der entsprechende Versicherungsvertrag mehr als 5 Jahre, vielleicht sogar schadenfrei, bestanden hat und auch hier die Versicherungsgesellschaft Einnahmen erzielt hat.


Welche Kündigungsmöglichkeiten hat der Versicherer?

Genau wie Sie als Kunde muss sich die Versicherung an die vertraglichen Möglichkeiten und Fristen halten. Ein Kündigungsrecht besteht für Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber immer in folgenden Fällen:

  • zu dem im Versicherungsschein genannter Vertragsablauf
  • nach Abschluss der Verhandlungen (meist finale Entschädigungszahlung) eines Schadens
  • nach einer Beitragserhöhung

Die meisten Vertragskündigungen werden seitens des Versicherers nach der Regulierung eines ersatzpflichtigen Schadens ausgesprochen. Für den Kunden gibt es nach dieser Kündigung oftmals kein Zurück.


Wie verhalte ich mich im Falle einer Kündigung?

Wenn ein Vertrag seitens der Versicherung gekündigt wurde, ist dies dem neuen Versicherer mitzuteilen. Andernfalls riskiert man seinen Versicherungsschutz. In jedem Antrag für den Abschluss einer neuen Versicherung werden Sie automatisch danach gefragt. Sie sollten daher offen und ehrlich mit dem Sachverhalt der Kündigung umgehen.

Zu beachten ist, dass wenn Sie einmal von einer Versicherung gekündigt wurden, dies ein negatives Signal für den neuen Versicherer ist. Daher sollten Sie im ersten Schritt mit Ihrem Noch-Anbieter oder Ihrem Versicherungsberater Kontakt aufnehmen. Von Vorteil ist es, wenn Sie mehrere Versicherungsverträge bei einem Anbieter haben. Denn somit können auch andere Versicherungsverträge berücksichtigt werden, in denen vielleicht keine oder wenige Schäden in der Vergangenheit aufgetreten sind. Somit lässt sich eine Berechnung Ihrer gesamten Kundenverbindung ermöglichen, also der Wert von Ihnen als Kunde für die Versicherung. Erwähnen Sie in dem Gespräch durchaus, dass sie nach der Kündigung auch mit den anderen Versicherungsverträgen zu einem anderen Anbieter wechseln, sofern die Kündigung seitens der Versicherung aufrecht erhalten bleibt. Fragen Sie zuvor aber auch nach Möglichkeiten an, wie der Vertrag fortgeführt werden kann. Oft ist es möglich, durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung oder einer höheren Prämie eine Fortführung zu erwirken. Wenn Sie ohnehin mit Ihrer bisherigen Versicherung nicht zufrieden sind, sollten Sie gänzlichen einen Wechsel Ihrer Verträge in Erwägung ziehen. Denn wenn Sie bei einem neuen Anbieter gleich für mehrere neue Verträge anfragen, hat dieser mit den risikoärmeren Nebensparten ja auch einen gewissen finanziellen Ausgleich.

In dem Fall benötigen Sie eine schriftliche Schadenauskunft über die Anzahl, Höhe und Art der Vorschäden für den neuen potentiellen Versicherer. Mit unserem Vordruck können Sie dies schriftlich bei Ihrer derzeitigen Gesellschaft anfordern.

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