KFZ-Versicherung widerrufen

Wenn Sie eine KFZ-Versicherung abgeschlossen haben, besteht das Recht, den Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Antragsstellung zu widerrufen. Zur Einhaltung der Frist genügt es, wenn das Schreiben zum Widerruf rechtzeitig versendet wird. Ausschlaggebend ist hierbei nicht der Erhalt der Versicherungspolice, sondern das Datum der Antragsannahme durch den Versicherer.

Mit unserer Vorlage können Sie bequem ein Widerrufsschreiben für Ihre KFZ-Versicherung verfassen. Das Dokument liegt im PDF Format bereit und kann individuell abgeändert werden. Wichtig: Nach dem ausdrucken müssen Sie den Widerruf unterschrieben an Ihren KFZ-Versicherer weiterleiten. Damit Sie einen Nachweis haben, sollten Sie dies entweder postalisch mittels Einschreiben oder bei Faxversand mit Aufbewahrung des Sendeberichtes tun. Wenn Sie den Widerruf per Mail versenden, sollten Sie das unterschriebene Dokument einscannen, und an die Versicherung weiterleiten. Eine Signatur ist in der Regel nur handschriftlich gültig.

Wichtig: Achten Sie darauf, rechtzeitig eine neue KFZ-Versicherung abzuschließen. Die neue Versicherung muss zudem die Zulassungsstelle über den Versicherungswechsel informieren, bzw. eine neue EVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) an die Zulassungsstelle übermitteln.

 

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Vollkasko kündigen

Die Vollkaskoversicherung ist im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung eine KANN-Versicherung. Sie bietet dem Halter umfassenden Schutz für ein (meistens) hochwertiges Fahrzeug. Doch der Wert eines Fahrzeugs sinkt praktisch täglich und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem sich der Vollkaskoversicherungsschutz nicht mehr lohnt. Wann das der Fall ist, unterscheidet sich abhängig von Modell und Baujahr.