Wenn Sie eine Versicherung abgeschlossen haben und den Abschluss dieser wieder rückgängig machen möchten, können Sie dies im Sinne eines allgemeinen Widerrufsrechtes veranlassen. Das Widerrufsrecht besteht innerhalb von 2 Wochen, von dem Tag beginnend, an dem Ihnen sämtliche Vertragsunterlagen (Versicherungsschein und Verbraucherinformationen) vorliegen. Innheralb dieser 2 Wochen müssen Sie den schriftlichen Widerruf Ihrer Vertragserklärung an Ihre Versicherung weitergegeben haben. zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes. Wurden bereits Beiträge zur Versicherung bezahlt, müssen diese von der Versicherungsgesellschaft erstattet werden.

Wichtig: Wurde von der Versicherung eine vorläufige Deckungszusage erteilt (z.B. in KFZ-Haftpflichtversicherung) besteht kein Widerrufsrecht. In der Lebensversicherung beträgt hingegen die Widerrufsfrist einen Monat (statt 2 Wochen).

 

Schlagwörter: Widerrufsfrist, Widerrufsmöglichkeit, Widerrufen, zurücktreten, Rücktritt, Vertragsaufhebung, abgeschlossene Versicherung rückgängig machen

 


Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.

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Was ist das Widerrufsrecht?

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