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Wer kann sich privat krankenversichern?

Grundsätzlich kann sich jeder privat krankenversichern. Auch wenn man als gesetzlich Krankenversicherter nicht die Voraussetzungen zum freiwilligen Wechsel in die Private Krankenversicherung erfüllt, kann zumindest über private Zusatzversicherungen der Grundschutz der GKV aufgebessert werden.

Folgende Personengruppe hat das Recht, der Privaten Krankenvollversicherung beizutreten:

- Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige und Freiberufler sind versicherungsfrei und können sich grundsätzlich privat vollversichern. Hierzu gehören auch Steuerberater, niedergelassene Ärzte, Rechtsanwälte, usw.)

- Höherverdienende Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter)
Soweit das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet (im Jahr 2008: 48.150 Euro) , kann sich dieser Personenkreis privat vollversichern. Voraussetzung ist jedoch, dass die JAE mindestens 3 Jahre lang ununterbrochen überschritten wurde.

- Beamte
Beamte haben Anspruch auf Beihilfe von Ihrem Dienstherrn. Die verbleibenden Kosten können Sie über eine private Police decken. Zu den beihilfeberechtigten Personen zählen u.a. Beamte, Richter, Ruhestandsbeamte, Richter im Ruhestand, Witwen, Witwer und Kinder der genannten Personen, in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Lehrlinge und Praktikanten).

- Studenten
Studenten sind zwar versicherungsfrei, dennoch ist die GKV meist aus Kostengründen die bessere Wahl. Die Private Krankenversicherung ist hier meist doppelt so teuer wie die Gesetzliche Krankenversicherung. Die Tür zur gesetzlichen Krankenkasse steht dann auch nur wieder offen, wenn ein erstes Gehalt bezogen wird.

Die Beitragsunterschiede in der PKV sind zum Teil erheblich. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man aus diesem Grund mehrere Anbieter miteinander vergleichen.

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