Eine Abschlagszahlung ist ein durch die jeweilige Versicherungsgesellschaft gewährter pauschaler Vorschuss in Form einer Teilzahlung der Mindestversicherungsleistung, wenn die Feststellung bzw. Prüfung der Leistungshöhe länger als einen Monat dauert, und der Versicherungsnehmer den Erhebungsabschluss nicht schuldhaft behindert.
Schlagwörter: Abschlagzahlung, pauschale Vorentschädigung, Vorleistung
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.
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