Versicherungsverträge werden in der Regel für 3 Jahre abgeschlossen. Ausgenommen hiervon ist unter anderem die KFZ-Versicherung mit einjähriger Vertragslaufzeit.
Wird die Versicherung nicht gekündigt, velängert sich diese immer automatisch um ein weiteres Jahr.
Für den Fall dass Sie ein Versicherungsverhältnis beenden möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Bei allen Möglichkeiten sollten Sie darauf achten, rechtzeitig eine Anschlussversicherung abzuschließen.
Ordentliche Kündigung
Die meisten Versicherungsverträge können zum Ablauf des Versicherungszeitraumes (Datum auf Police) gekündigt werden. Das Schreiben zur Kündigung muss spätestens 3 Monate vor Ablauf dem Versicherungsunternehmen vorliegen, andernfalls verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Bei Jahresverträgen wie zum Beispiel in der KFZ-Versicherung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat vor Ablauf.
Kündigung nach Beitragserhöhung
Auch wenn die Versicherung die Beiträge erhöht, ohne dass sich hierbei der Versicherungsumfang entsprechend ändert, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Nach Erhalt des Schreibens über die bevorstehende Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats, frühestens jedoch zum Zeitpunkt zum Eintritt der Beitragserhöhung kündigen. Bereits gezahlte Beiträge müssen von der Versicherung erstattet werden.
Kündigung nach einem Schaden
Wenn ein versicherungspflichtiger Schaden eingetreten ist, haben Sie ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht und können den Vertrag vorzeitig beenden. Die Frist beträgt hier einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung (Zeitpunkt i.d.R. des Erhaltes der Regulierungszahlung). Gekündigt werden kann zum sofortigen Zeitpunkt, spoätestens jedoch zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode.
Wagniswegfall
Fällt das versicherte Risiko fort (z.B. Auflösung des Hausrates, Verkauf eines Autos) erlischt hiermit automatisch auch die Versicherung hierfür. Sie müssen Ihre Versicherung jedoch rechtzeitig über den Wagniswegfall informieren. Bereits gezahlte Prämien werden dann taggenau abgerechnet und erstattet.
Schlagwörter: Kündigungsmöglichkeiten, Kündigung von Versicherungen, Versicherungsverträgen, Sonderkündigungsrecht, Aufhebung, Vertragsbeendigung, Vertragsende
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.
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