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Was ist die vorläufige Deckungszusage?

Generell gilt für die meisten Versicherungen, dass der Versicherungsschutz erst dann einsetzt, wenn die Erstprämie bezahlt wurde. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es jedoch die sogenannte vorläufige Deckungszusage. Mit dieser beginnt der Versicherungsschutz sofort und man kann bereits vom Tag der Zulassung an mit dem Fahrzeug fahren. Die vorläufige Deckungszusage erfolgt in Form einer Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte), die dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss. Der Erstbeitrag zur Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines bezahlt werden, andernfalls erlischt die vorläufige Deckungszusage rückwirkend.

 

Wichtig: Mit einer vorläufigen Deckungszusage entfällt das 14 tägige Widerrufsrecht nach Vertragsbeginn!
 

Schlagwörter: Versicherungsbestätigung, Versicherungsdoppelkarte, elektronische Versicherungsbestätigung, Anmeldung, KFZ-Zulassung, Unterlagen Zulassungsstelle

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