|
Startseite > Infocenter > Vorläufige Deckungszusage |
|
Was ist die vorläufige Deckungszusage? |
Generell gilt für die meisten Versicherungen, dass der Versicherungsschutz erst dann einsetzt, wenn die Erstprämie bezahlt wurde. In der KFZ-Haftpflichtversicherung gibt es jedoch die sogenannte vorläufige Deckungszusage. Mit dieser beginnt der Versicherungsschutz sofort und man kann bereits vom Tag der Zulassung an mit dem Fahrzeug fahren. Die vorläufige Deckungszusage erfolgt in Form einer Versicherungsbestätigung (ehemals Doppelkarte), die dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss. Der Erstbeitrag zur Versicherung muss spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines bezahlt werden, andernfalls erlischt die vorläufige Deckungszusage rückwirkend.
Wichtig: Mit einer vorläufigen Deckungszusage entfällt das 14 tägige Widerrufsrecht nach Vertragsbeginn!
Schlagwörter: Versicherungsbestätigung, Versicherungsdoppelkarte, elektronische Versicherungsbestätigung, Anmeldung, KFZ-Zulassung, Unterlagen Zulassungsstelle

|
Vordrucke für |
|
|
|
|
|
Sonstiges |
|
Um unsere Vordrucke öffnen und bearbeiten zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Reader®. |
(c)2008 kostenlose-vordrucke.de - Impressum | Nutzungshinweise | Infocenter
Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr.
Die Vordrucke und Vorlagen stellen keine Rechtsberatung dar.
Besuchen Sie auch: Wikipedia
|
|