Vollmacht Vertretung Eigentümerversammlung

Vermutlich ist Ihnen diese Situation nicht fremd: Sie sind Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohngemeinschaft. Mit Ihnen sind das noch viele andere Personen. Ab und zu steht ein gemeinsames Treffen an, die Eigentümerversammlung.

Inhaltlich geht es immer um das gemeinsame Eigentum. Natürlich wollen Sie anwesend sein, wenn über Dinge entschieden wird, die auch Sie betreffen. Doch es gibt manchmal zwingende Gründe, weshalb sie nicht dabei sein können. Beispielsweise könnten sie krank sein, einen anderen wichtigen Termin haben oder Sie müssen arbeiten. Damit sie trotzdem Einfluss auf die Entscheidungen nehmen können, gibt es eine gute Lösung: Die Vollmacht zur Eigentümerversammlung.

Im Rahmen der Vollmacht ernennen Sie einen Vertreter. Dieser kann dann in ihrem Namen teilnehmen und für Sie sprechen. Die Erstellung einer Vollmacht für eine Eigentümerversammlung ist recht unkompliziert. Die wichtigsten Eckpunkte zur Vollmacht für die Eigentümerversammlung folgen jetzt.

Wann ist es sinnvoll, eine Vollmacht zur Eigentümerversammlung zu erteilen?

Der wichtigste Vorteil wurde bereits im oberen Absatz genannt. Sind Sie selbst abwesend, können Sie trotzdem dafür sorgen, dass ein Vertreter in Ihrem Sinne abstimmt oder sich äußert. Am besten entscheiden Sie sich für eine vertraute Person, die Ihre Interessen kennt und diese auch in Ihrem Sinne wahrnimmt. Natürlich können Sie auch eine beliebige andere Person wählen, doch die Vertrauensbasis sollte in jedem Fall Grundlage sein.

Was muss in der Vollmacht stehen?

Eine wirksame Vollmacht für die Eigentümerversammlung muss ganz bestimmte Daten enthalten. Zum einen müssen Name und Anschrift der bevollmächtigten Person und auch Ihr eigener Name und Ihre eigene Anschrift auftauchen. Beschränken Sie die Vollmacht am besten auf eine einzelne Eigentümerversammlung und nennen Sie immer das Datum. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihr Vertreter ausschließlich bei dieser Versammlung für Sie tätig wird.

Handschriftlich oder gedruckt?

Der Gesetzgeber schreibt nicht vor, in welcher Form die Vollmacht für die Eigentümerversammlung gestellt werden muss. Sie können sie sogar handschriftlich erteilen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Vollmacht gut lesbar ist und Verwechslungen ausgeschlossen sind. Allein aus Gründen der Lesbarkeit ist eine im Computer erstellte und ausgedruckte Vollmacht die bessere Wahl. Übrigens würde es ausreichen, eine mündliche Vollmacht zu erteilen, allerdings akzeptieren viele Eigentümerversammlungen das nicht, weil es nicht nachweisbar ist.

Tipp: Wenn es einmal schnell und informell gehen muss, weil Ihnen zum Beispiel ganz plötzlich etwas dazwischenkommt, dann gehen Sie gemeinsam mit Ihrem Bevollmächtigten zum Termin. Sagen Sie den Anwesenden höchstpersönlich, dass die mitgebrachte Person bei dieser Eigentümerversammlung in Ihrem Namen auftritt, weil Sie dringend wegmüssen. Das wäre eine akzeptable Praktikerlösung.

In allen anderen Fällen empfehlen wir: Orientieren Sie sich an unserem Vordruck und erstellen Sie eine schriftliche Vollmacht zur Eigentümerversammlung.

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