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Was ist die Verweisungsklausel? |
Wenn eine versicherte Person berufsunfähig geworden ist, hat diese nicht automatisch Anspruch auf die Versicherungsleistung. Einige Versicherer haben leider immernoch eine Verweisungsklausel in Ihren Bedingungen verankert. Es ist daher enorm wichtig - vor allem wenn Sie die Beiträge von Berufsunfähigkeitsversicherungen vergleichen - darauf zu achten, dass die Versicherung auf eine solche Verweisung verzichet! (”Verzicht auf abstrakte Verweisung”)
Nach der Verweisungsklausel hat die Versicherung nach Beantragung einer Berufsunfähigkeitsrente das Recht zu prüfen, ob der Versicherte aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung eine andere Beschäftigung ausüben kann. Kommt der Versicherer dann zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer durchaus noch auf Berufe verwiesen werden kann, in denen er noch mindestens zu 50% (je nach Vertragsform) tätig sein kann, wird keine Rente gezahlt. Bei der Verweisbarkeit kommt es auch nicht darauf an, ob auch tatsächlich ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Schlagwörter: BU-Verweis, abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, Klausel, Vergleich

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