Kommt die Basis-Rente / Rürup-Rente nach Ablauf zur Auszahlung, wird die Rente je nach dem erreichten Besteuerungsanteil nachgelagert versteuert, gleich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auszahlungen nach 2040 werden jeweils zu 100% mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2008 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 56% des ausgezahlten Beitrages. Dieser Prozentsatz erhöht sich schrittweise um jeweils 2% bis zum Jahr 2020, danach um jeweils 1% jährlich bis zum Jahr 2040. Würde man im Jahr 2008 die Basis-Rente ausbezahlt bekommen, steht die Besteuerung von 56% der Rente ein Leben lang. Werden Rentenerhöhungen in den Folgejahren ausbezahlt, werden die Erhöhungen zu 100% besteuert.
Schlagwörter: Basis-Rente, Rürup-Rente, Besteuerung, Leistungen, Rentenbeginn, nachgelagert, gestaffelt, prozentuale, Rentenerhöhungen, Förderquote
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben.
|
Startseite > Infocenter > Wie wird die Rürup-Rente besteuert? |
|
Wie werden Leistungen aus der Rürup-Rente besteuert? |
|
Vordrucke für: |
|
Vergleichen & Sparen |
(c)2011 kostenlose-vordrucke.de Impressum | Nutzungshinweise
Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr. Die Vordrucke und Vorlagen stellen im rechtlichen Sinn keine Beratung dar. Linktipp: Wikipedia.de
|
Sonstiges |