Kommt die Basis-Rente / Rürup-Rente nach Ablauf zur Auszahlung, wird die Rente je nach dem erreichten Besteuerungsanteil nachgelagert versteuert, gleich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auszahlungen nach 2040 werden jeweils zu 100% mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2008 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 56% des ausgezahlten Beitrages. Dieser Prozentsatz erhöht sich schrittweise um jeweils 2% bis zum Jahr 2020, danach um jeweils 1% jährlich bis zum Jahr 2040. Würde man im Jahr 2008 die Basis-Rente ausbezahlt bekommen, steht die Besteuerung von 56% der Rente ein Leben lang. Werden Rentenerhöhungen in den Folgejahren ausbezahlt, werden die Erhöhungen zu 100% besteuert.
Schlagwörter: Basis-Rente, Rürup-Rente, Besteuerung, Leistungen, Rentenbeginn, nachgelagert, gestaffelt, prozentuale, Rentenerhöhungen, Förderquote
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Wie werden Leistungen aus der Rürup-Rente besteuert? |

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