Kommt die Basis-Rente / Rürup-Rente nach Ablauf zur Auszahlung, wird die Rente je nach dem erreichten Besteuerungsanteil nachgelagert versteuert, gleich wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Auszahlungen nach 2040 werden jeweils zu 100% mit dem jeweiligen Steuersatz besteuert. Bei Renteneintritt im Jahr 2008 beträgt der steuerpflichtige Anteil der Rente 56% des ausgezahlten Beitrages. Dieser Prozentsatz erhöht sich schrittweise um jeweils 2% bis zum Jahr 2020, danach um jeweils 1% jährlich bis zum Jahr 2040. Würde man im Jahr 2008 die Basis-Rente ausbezahlt bekommen, steht die Besteuerung von 56% der Rente ein Leben lang. Werden Rentenerhöhungen in den Folgejahren ausbezahlt, werden die Erhöhungen zu 100% besteuert.

 

Schlagwörter: Basis-Rente, Rürup-Rente, Besteuerung, Leistungen, Rentenbeginn, nachgelagert, gestaffelt, prozentuale, Rentenerhöhungen, Förderquote

 


Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben.

Startseite > Infocenter > Wie wird die Rürup-Rente besteuert?

Wie werden Leistungen aus der Rürup-Rente besteuert?

  Vordrucke für:

Allgemeines

Versicherungen

Banken

Handy, Telefon, DSL

Arbeit, Beruf, Schule

Haus und Wohnung

Webhosting / Provider

  Vergleichen & Sparen

Strompreise vergleichen

Gaspreise vergleichen

Telefon / DSL vergleichen

(c)2011 kostenlose-vordrucke.de    Impressum | Nutzungshinweise

Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr. Die Vordrucke und Vorlagen stellen im rechtlichen Sinn keine Beratung dar. Linktipp: Wikipedia.de

 

   Startseite   |  

  Sonstiges

Infocenter

Weiterempfehlen

Link us!

Impressum