Während die Beiträge und Zulagen zur Riester-Rente in der Ansparphase im Rahmen des Sonderausgabenabzuges steuerlich abgesetzt werden können, werden die späteren Auszahlungen in Form von Rente oder Kapitalabfindung (max. 30% möglich) voll, mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Diese Form wird auch nachgelagerte Besteuerung genannt.
Die nachgelagerte Besteuerung sieht in der Riester-Rente vor, dass die Beiträge über die Steuererklärung im Rahmen des Sonderausgabenabzuges voll geltend gemacht werden können. Man zahlt praktisch also keine Steuern und erhält obendrauf noch eine Zulage, die sich mit dem Guthaben steuerfrei verzinst. Erst bei Auszahlung der Riester-Rente werden diese mit dem individuellen Steuersatz besteuert. In der Regel ist der Steuersatz als Rentner niedriger. Man sollte jedoch in der Riester-Rente darauf achten, dass die Leistungen auch erst mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden. Ansonsten müsste man bei vorzeitiger Auszahlung die Rente höher versteuern.

 

Schlagwörter: Besteuerung Rentenleistungen, Riester-Rente, Riester-Steuern


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Wie werden Leistungen aus der Riester-Rente besteuert?

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