|
Startseite > Infocenter > Rechtsschutzversicherung - was ist nicht versichert? |
|
Rechtsschutzversicherung: Was ist nicht versichert? |
In der Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich verursacht wurden. Je nach Bereich gelten zudem in der Regel folgende Ausschlüsse:
Familienrechtsschutz
- Ehescheidungen
- Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigem Bauen sowie Planfeststellungsverfahren
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Kriegsereignisse
- Aussperrungen
- Nuklearschäden
- Spiel- und Wettverträge
- Klagen vor Verfassungsgerichten
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Mieter, Eigentümer, Besitzer oder Halter von Kraftfahrzeugen
- kein Mietrechtsschutz
Verkehrsrechtsschutz
- Verfahrenskosten für falsches Parken
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Zulassung
- Unrechtmäßige Benutzung des Fahrzeuges
- Unfall nach Wettrennen
|
Vordrucke für: |
|
Vergleichen & Sparen |
(c)2011 kostenlose-vordrucke.de Impressum | Nutzungshinweise
Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr. Die Vordrucke und Vorlagen stellen im rechtlichen Sinn keine Beratung dar. Linktipp: Wikipedia.de
|
Sonstiges |