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Rechtsschutzversicherung: Was ist nicht versichert?

In der Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich verursacht wurden. Je nach Bereich gelten zudem in der Regel folgende Ausschlüsse:

Familienrechtsschutz
- Ehescheidungen
- Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigem Bauen sowie Planfeststellungsverfahren
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Kriegsereignisse
- Aussperrungen
- Nuklearschäden
- Spiel- und Wettverträge
- Klagen vor Verfassungsgerichten
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Mieter, Eigentümer, Besitzer oder Halter von Kraftfahrzeugen
- kein Mietrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz
- Verfahrenskosten für falsches Parken
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Zulassung
- Unrechtmäßige Benutzung des Fahrzeuges
- Unfall nach Wettrennen

 

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