Startseite > Infocenter > Rechtsschutzversicherung - was ist nicht versichert?

Rechtsschutzversicherung: Was ist nicht versichert?

In der Rechtsschutzversicherung besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz bei Rechtsstreitigkeiten, die vorsätzlich verursacht wurden. Je nach Bereich gelten zudem in der Regel folgende Ausschlüsse:

Familienrechtsschutz
- Ehescheidungen
- Streitigkeiten aus genehmigungspflichtigem Bauen sowie Planfeststellungsverfahren
- Erbschaftsauseinandersetzungen
- Kriegsereignisse
- Aussperrungen
- Nuklearschäden
- Spiel- und Wettverträge
- Klagen vor Verfassungsgerichten
- Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Mieter, Eigentümer, Besitzer oder Halter von Kraftfahrzeugen
- kein Mietrechtsschutz

Verkehrsrechtsschutz
- Verfahrenskosten für falsches Parken
- Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Zulassung
- Unrechtmäßige Benutzung des Fahrzeuges
- Unfall nach Wettrennen

 

Startseite

Infocenter

Weiterempfehlen

Vordruck vorschlagen

 Newsletter

Tarife vergleichen

Seite durchsuchen:
 

 Vordrucke für

Allgemeines

Versicherungen

Banken

Handy, Telefon, DSL

Arbeit, Beruf, Schule

Haus und Wohnung

Webhosting, Provider

 Sonstiges

Für Webmaster

Nutzungshinweise

Impressum

Um unsere Vordrucke öffnen und bearbeiten zu können, benötigen Sie den kostenlosen Adobe® Reader®.
 

(c)2008 kostenlose-vordrucke.de - Impressum | Nutzungshinweise | Infocenter
Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr.
Die Vordrucke und Vorlagen stellen keine Rechtsberatung dar.

Besuchen Sie auch: Wikipedia