Finanzielle Engpässe können jede Person treffen. Leider verhalten sich viele Versicherungsvermittler falsch, indem Sie die Verträge vorschnell kündigen. Lassen Sie sich auch nicht von angeblich günstigeren Angeboten blenden. Wenn Ihre Lebensversicherung einige Jahre läuft, sollten Sie genauestens prüfen, ob der bestehende Vertrag nicht doch der bessere ist. Bevor Sie an die Kündigung Ihres Lebensversicherungsvertrages nachdenken, müssen Sie sich auch mit den damit verbundenden Konsequenzen auseinandersetzen:
- Sie verlieren einen wichtigen Teil ihrer Altersvorsorge - Problem: Altersarmut!
- Die Garantieverzinsung entfällt
- Bei Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, entfällt die wichtige Steuerfreiheit
- Sie verlieren den Versicherungsschutz für den Todesfall
- Sofern enthalten, erlischt der Schutz einer Berufsunfähigkeitsabsicherung und anderer Leistungen
- Wenn Ihre LV an eine Bank abgetreten wurde riskieren Sie die Kündigung Ihres Darlehesvertrages
- Sie erhalten nie wieder eine vergleichbare Lebensversicherung oder Rentenversicherung aufgrund des niedrigen Eintrittalters
Für den Fall einer finanziellen Not sind folgende Alternativen anzuraten:
Änderung der Zahlungsweise
Wenn die Beiträge bisher jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich bezahlt wurden, kann eine Umstellung der finanziellen Belastung auf eine monatliche Zahlungsweise vorgenommen werden.
Risikozwischenbeitrag
Für eine Dauer von maximal 2 Jahren können Sie nur den Risikobeitrag (Todesfall- oder Berufsunfähigkeitsschutz) Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung bezahlen. Der Sparbeitrag wird hierbei gegen Zinsausfall gestundet und kann hinterher nachgezahlt werden. Alternativ zur Nachzahlung können die Beiträge erhöht, oder die Versicherungssummen herabgesetzt werden.
Stundung der Beiträge
Für eine begrenzte, zeitweilige Zeit (in der Regel 6 Monate, bei Arbeitslosigkeit auch oftmals max. 12 Monate) der Zahlungsschwierigkeiten bezahlen Sie nur den Risikoanteil Ihre Lebensversicherung weiter, die Sparanteile werden ausgesetzt. Die gestundeten Beiträge sind hinterher nachzuzahlen, andernfalls wird die Versicherungssumme herabgesetzt. Der Vorteil an einer Stundung ist, dass Sie weiterhin den vollen Versicherungsschutz behalten.
Entnahme aus Gewinnguthaben
Sofern dem Versicherungsvertrag schon ein Gewinnguthaben (Überschussbeteiligungen) zusteht, kann dieses zur zeitlich begrenzten Finanzierung eines Beitragsrückstandes verwendet werden.
Verlängerung der Vertragslaufzeit
Durch eine Verlängerung der Vertragsaufzeit (sofern möglich) und somit auch der Beitragszahlungsdauer ergibt sich bei unveränderten Versicherungsleistungen ein geringerer Beitrag. Die Änderung erfolgt bei Lebensversicherungen jedoch mit erneuter Gesundheitsprüfung.
Herabsetzung der Versicherungssumme
Die Versicherungssumme des jeweiligen Vertrages kann reduziert werden, was eine sinkende Beitragsbelastung zur Folge hat. Vorgesehene Mindestversicherungssummen müssen jedoch eingehalten werden. Bei einer gewollten Wiederinkraftsetzung der alten Versicherungssumme ist eine erneute Gesundheitsprüfung unabdingbar. Dieser Schritt eignet sich deshalb eher bei langfristigen Zahlungsschwierigkeiten.
Ausschluss von Zusatzleistungen
Sie haben die Möglichkeit, durch Ausschluss von eventuell bestehenden Zusatzleistungen, wie Berufsunfähigkeits-, oder Unfallzusatzversicherungen den Beitrag zu vermindern Beitragsfreistellung Bei ungewiss andauernden Zahlungsproblemen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Technisch gesehen wird der aktuelle Rückkaufswert als Einmalbeitrag zur Berechnung einer neuen, feststehenden Versicherungssumme verwendet.
Beitragsfreistellung
Sobald die Versicherung bereits einige Jahre läuft und einen Rückkaufswert aufweist, welcher zur Bildung einer beitragsfreien Mindestversicherungssumme ausreicht, ist eine Freistellung der Beitragszahlung möglich. Hierbei wird der vorhandene Rückkaufswert unter Berücksichtigung des aktuellen Eintrittsalters und Restlaufzeit als Einmalbeitrag für die Ermittlung einer neuen Versicherungssumme verwendet. Eine beitragspflichtige Wiederinkraftsetzung des Vertrages kann innerhalb von 2 Jahren nach Vereinbarung der Beitragsfreistellung mit einer erneuten Gesundheitsprüfung vorgenommen werden.
Verkauf
siehe: Ankauf/Verkauf von Lebensversicherungen / Rentenversicherungen
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Lebensversicherung kündigen - welche Alternativen? |

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