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Wie lange sind meine Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?

Bei Familien mit Kindern kommt die Frage, wie lange Kinder in der Privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, mindestens ein Mal auf. Eine genaue Antwort können wir Ihnen hier nicht geben, denn je nach Vertragsart können Abweichungen entstehen. Zur Sicherheit sollten Sie deshalb direkt bei Ihrer Versicherung nachfragen.

Generell gilt, dass minderjährige und unverheiratete Kinder bis zum Abschluss Ihrer Berufsausbildung über den elterlichen Vertrag mitversichert sind. Die Schulzeit, ein direkt anschließendes Studium und/oder eine direkt anschließende Berufsausbildung ist mitversichert. Versichert sind auch Kinder, die ihren Wehr- oder Zivildienst ableisten. Für Referendare oder Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschtz in der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Behinderte und pflegebedürftige Kinder sind ebenfalls über den Vertrag der Eltern mitversichert. Haben Kinder Ihr Studium unterbrochen oder beginnen mit einem Zweitstudium, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz mehr.

 

Schlagwörter: Mitversicherung Kinder, Volljährigkeit, über 18, Alter, eigene Haftpflicht, Versicherung, Beitrag, Mitversicherung, Studium, Beruf, Schule, Ausbildung, Zivildienst, Bundeswehr, Ersatzdienst, Versicherungspflicht

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