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Was ist die KFZ-Teilkaskoversicherung? |
Die Teilkaskoversicherung ist Bestandteil der KFZ-Versicherung. Sie gehört neben der Vollkaskoversicherung zur freiwilligen Deckungserweiterung, die Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
Folgende Schäden sind durch die Teilkaskoversicherung i.d.R. abgedeckt:
- Brand, Explosion
- Glasbruch (z.B. durch Steinschlag)
- Diebstahl, Raub, Unterschlagung
- Kurzschluss an Verkabelungen
- Marderbisse an Kabeln, Schläuchen oder Leitungen
- Zusammenstoß mit Haarwild (Erweiterung auch auf Wirbeltiere allgemein möglich)
- Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Hagel, Blitz)
- GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge (Wertverlust)
Anders als in der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung gibt es in der Haftpflichtversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Man kann also aufgrund eines Schadens nicht hochgestuft werden. Oftmals werden in der Teilkaskoversicherung jedoch Selbstbeteiligungen von 150 Euro vereinbart, um den Beitrag zu senken. Tritt ein versicherungspflichtiger Teilkaskoschaden ein, werden die Schadenkosten abzüglich des Selbstbehaltes übernommen. Wenn bei Glasbruchschäden eine Reparatur möglich ist, verzichten viele Versicherungen mittlerweile auf die Anrechnung einer Selbstbeteiligung.
…Die häufigsten Schadenursachen:
- Steinschlag auf der Autobahn
- Diebstahl von fest eingebauten Sachen, wie z.B. Autoradios
- Diebstahl von Fahrzeugen
Schlagwörter: Teilkaskoversicherung, Diebstahl, Autodiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Glasbruch, Steinschlag, Windschutzscheibe, Reparatur, Was fällt unter Teilkasko
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.

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