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Was ist die KFZ-Haftpflichtversicherung? |
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für alle Autofahrer. Jeder, der ein Auto erstmalig bei der Zulassungsstelle anmeldet, benötigt hierfür den Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung in Form einer schriftlichen oder elektronischen (neu seit 2008) Versicherungsbestätigung. Bei einem späteren Fahrzeugwechsel erfolgt dies jedoch automatisch durch die jeweiligen Versicherungen.
Die Haftpflichtversicherung schützt vor Ansprüche Dritter, die durch den Betrieb des Fahrzeuges entstehen. Verursacht der Halter eines Fahrzeuges einen Unfall, durch den z.B. ein Personen- oder Sachschaden entsteht, muss die Haftpflichtversicherung für diesen Schaden aufkommen. Besonders kritisch wird es bei Personenschäden. Die Schadenersatzansprüche können hier ins Unermessliche steigen, z.B. bei Schadenersatzforderungen oder Rente, die die Versicherung aufgrund entstehender Arbeitsunfähigkeit bezahlen muss. Aus diesem Grund sind die Versicherungssummen in der Haftpflichtversicherung sehr hoch angesetzt, i.d.R. 50 Mio Euro und höher.
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist in erster Linie immer dazu verpflichtet, für verursachte Schäden zu leisten. Auch wenn z.B. der Halter eines Fahrzeuges einen Schaden grob fahrlässig verursacht (z.B. durch Alkoholeinfluss), kommt für den entstandenen Schaden für fremde Sachen oder Personen in erster Linie die Versicherung auf. Diese nimmt dann in zweiter Instanz ggf. Regress vom Versicherungsnehmer.
Sofern nicht vertraglich anders vereinbart, wird man nach einer Schadenersatzleistung durch die Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse hochgestuft. Die Hochstufung erfolgt immer zur nächsten Versicherungsperiode, i.d.R. also zum 1.1. des neuen Versicherungsjahres. Man hat jedoch die Möglichkeit, den Schaden nach Regulierung durch die Versicherung selbst zu übernehmen, um einer Hochstufung zu entgehen. Besonders bei kleinen Schäden sollte man sich genau durchrechnen lassen, ob sich eine Inanspruchnahme der Versicherung wirklich lohnt. Empfehlenswert ist auch der von einigen Versicherungsgesellschaften angebotene ”Rabattschutz”. Hat man diesen vereinbart, entgeht man einer Hochstufung, trotz Vorleistung durch die Haftpflichtversicherung. (Rabattschutz ist auch für Vollkasko möglich!)
Schlagwörter: Haftung, Haftpflicht, Unfall, Autounfall, verursacher, gesetzlich vorgeschrieben, Deckung, gesetzgeber, Gericht, Anwalt, Sachverständiger, Gutachten, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.

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