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Welche Arten der Haftpflichtversicherung gibt es? |
Die geläufigste Haftpflichtversicherung ist die “Private Haftpflichtversicherung”, die für privat verursachte Schäden aufkommt. Doch neben dem Privatbereich gibt es in der Haftpflichtversicherung auch andere Risiken, die über separate Verträge abgesichert werden müssen, wie z.B.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Als Halter von Tieren (z.B. Hunden, Pferden o.ä.) sind Sie für alles haftbar zu machen, was ihr Vierbeiner anrichtet - unabhängig davon ob Sie Schuld haben oder nicht. Alleine der Besitz eines Hundes, Pferdes o.ä. fällt nach dem BGB unter die sogenannte “Gefährdungshaftung”. Bei einigen Tieren ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Besitzen Sie einen Hund oder Pferd, sollten Sie in keinem Fall auf diese Versicherung verzichten.
Betriebshaftpflichtversicherung
Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt Selbstständige und Ihre Mitarbeiter vor Schadenersatzansprüchen, die andere Personen gegen den Betrieb erheben. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Personen- Sach- und Vermögensschäden.
Auf eine Betriebshaftpflichtversicherung sollten Selbstständige im Sinne der wirtschaftlichen Existenzsicherung in keinem Falle verzichten. Je unterschiedlicher die Berufsarten sind, desto vielschichtiger ist hier auch der Versicherungsschutz.
Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Eigentümer eines Hauses und/oder Grundstückes sind Sie für alle Schäden die von Ihrem Besitz ausgehen, verantwortlich zu machen. Gemäß deutscher Rechtssprechung zählt als Ursache für eine Verletzungshandlung nicht nur die Handlung (Aktivität) an sich, sondern auch das Unterlassen (Passivität). Im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht gilt die Einhaltung sogenannter „Verkehrssicherungspflichten“. Sie müssen demnach alles zumutbare in die Wege leiten, damit von Ihrem Besitz keine Gefahr ausgeht. Dass die Einhaltung dieser Pflicht auch in Anbetracht nicht-kalkulierbarer Risiken (z.B. Unwetter) nahezu unmöglich ist, stellt den enormen Stellenwert der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung hervor.
Wassersport- Haftpflichtversicherung
Als Besitzer z.B. eines Segelbootes, Motorbootes, Jetski oder Surfbretts sind Sie für alle Schäden, die aus dem Besitz und der Nutzung Ihres Sportgerätes entstehen, haftbar zu machen. Besitzen Sie eines der genannten Wassersportgeräte, sollten Sie in keinem Fall auf eine Wassersport-Haftpflichtversicherung verzichten. Übersehen Sie z.B. schwimmende oder tauchende Personen, können die finanziellen Schäden bis ins Unermessliche gehen (z.B. lebenslange Rentenzahlungen, Schadenersatz, Hinterbliebenenversorgung). Auch der Verlust von Benzin oder Öl kann schwerwiegende finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Amtshaftpflichtversicherung
Angestellte und Beamte des öffentlichen Dienstes sind in ihrer beruflichen Tätigkeit besonderen Risiken ausgesetzt. Eine Amtshaftpflichtversicherung bietet Schutz vor Haftpflichtansprüchen aus Personen – und Sachschäden. Besonders bei verantwortungsvollen Aufgaben (z.B. Lehrkörper) ist das Risiko der Haftung groß. Ob Experimentieren im Unterricht, Beaufsichtigung der Schüler an Klassenfahrten oder das Abhandenkommen von Dienstschlüsseln – kostspielige Schäden passieren hier häufig. Auch leitende Angestellte in kommunalen Einrichtungen sollten auf eine Amts-Haftpflichtversicherung nicht verzichten. Vor Abschluss einer Amtshafpflichtversicherung sollte man klären, inwieweit hier der Arbeitgeber für verursachte Schäden aufkommt.

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