Startseite > Infocenter > Beiträge zur Haftpflichtversicherung von Steuer absetzbar?

Kann man die Beiträge zur Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen?

Angestellte, die Lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, können die Beiträge (Aufwendungen) für eine Private Haftpflichtversicherung grundsätzlich innerhalb der Höchstgrenze des Sonderausgabenabzuges absetzen. Das gleiche gilt auch für andere private Haftpflichtversicherungen, wie z.B. Tierhalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht, Grundbesitzerhaftpflicht, usw. Für beruflich bedingte Haftpflichtversicherungen von Angestellten, z.B. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es wichtig, dass die Versicherung auch als berufliche Versicherung gekennzeichnet ist. Die Beiträge können hier dann in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Bei Selbstständigen und Unternehmern ist es sinnvoll, die Privathaftpflichtversicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Die Aufwendungen können nämlich in voller Höhe als steuermindernde Betriebsausgaben angesetzt werden.

 

Schlagwörter: Absetzbarkeit, Geltendmachung, steuerliche, Finanzamt, Absetzen

 

  Vordrucke für:

Allgemeines

Versicherungen

Banken

Handy, Telefon, DSL

Arbeit, Beruf, Schule

Haus und Wohnung

Webhosting / Provider

  Vergleichen & Sparen

Strompreise vergleichen

Gaspreise vergleichen

Telefon / DSL vergleichen

(c)2011 kostenlose-vordrucke.de    Impressum | Nutzungshinweise

Alle Angaben auf der Internetseite und den jeweiligen Vordrucken ohne Gewähr. Die Vordrucke und Vorlagen stellen im rechtlichen Sinn keine Beratung dar. Linktipp: Wikipedia.de

 

   Startseite   |  

  Sonstiges

Infocenter

Weiterempfehlen

Link us!

Impressum