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Kann man die Beiträge zur Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen? |
Angestellte, die Lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind, können die Beiträge (Aufwendungen) für eine Private Haftpflichtversicherung grundsätzlich innerhalb der Höchstgrenze des Sonderausgabenabzuges absetzen. Das gleiche gilt auch für andere private Haftpflichtversicherungen, wie z.B. Tierhalterhaftpflicht, Hundehaftpflicht, Grundbesitzerhaftpflicht, usw. Für beruflich bedingte Haftpflichtversicherungen von Angestellten, z.B. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist es wichtig, dass die Versicherung auch als berufliche Versicherung gekennzeichnet ist. Die Beiträge können hier dann in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Bei Selbstständigen und Unternehmern ist es sinnvoll, die Privathaftpflichtversicherung mit der Betriebshaftpflichtversicherung zu kombinieren. Die Aufwendungen können nämlich in voller Höhe als steuermindernde Betriebsausgaben angesetzt werden.
Schlagwörter: Absetzbarkeit, Geltendmachung, steuerliche, Finanzamt, Absetzen
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