Eine Direktversicherung ist eine von Lebensversicherungsgesellschaften angebotene und staatliche geförderte Form der Rentenversicherung, die im Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeber auf das Leben eines Arbeitnehmers als versicherte und unwiderruflich leistungsberechtigte Person abschließt. Jeder Arbeitnehmer hat nach §1 a Abs. 1 BetrAVG das Recht auf Abschluss einer Direktversicherung. Der Arbeitgeber kann hier nur über den Durchführungsweg entscheiden. Die Beiträge zur Direktversicherung werden vom Bruttolohn des Arbeitnehmers abgezogen und direkt in die Rentenversicherung eingezahlt. Somit fallen für die Beiträge keine Steuern und Sozialabgaben an. In Wirklichkeit spart man so also wesentlich mehr, als über eine normale Lebens- oder Rentenversicherung.

Man unterscheidet die arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung. Die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung steht im Vergleich zur arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung in direktem Zusammenhang mit dem Lohnanspruch des Arbeitnehmers, während die durch den Arbeitgeber finanzierte lediglich eine freiwillige Zuzahlung des Arbeitgebers ohne Ansprüche seitens des Arbeitnehmers darstellt. Hierbei wird zudem das Bezugsrecht des Arbeitnehmers erst mit der Erfüllung der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist unwiderruflich.

Auf die Beiträge zur Direktversicherung fallen keine Steuern und Sozialabgaben an, wenn maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung jährlich in den Direktversicherungsvertrag eingezahlt werden. Sofern nicht bereits eine vor dem 1.1.2005 pauschal versteuerte Direktversicherung besteht, kann zusätzlich ein Betrag von 1.800 Euro jährlich steuerfrei eingezahlt werden.

Bei vorzeitigem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen nach Erfüllung der Unverfallbarkeitsfrist, muss der Arbeitgeber eine unverfallbare Anwartschaft aufrecht erhalten. Auch nach einem Berufswechsel kann die Direktversicherung mit dem eingezahlten Guthaben fortgeführt werden. Bei eintretender Arbeitslosigkeit können ferner die Beiträge ausgesetzt werden, oder die Zahlung ohne Steuervorteil privat weitergeführt werden.

In der Regel kann man noch während der Vertragslaufzwit wählen, ob nach Ablauf des Vertrages eine einmalige Kapitalabfindung oder lebenslange Rente (auch Höhe einer Hinterbliebenenrente) gezahlt wird. Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung und sind in voller Höhe als “sonstige Einkünfte” mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Alters- und Invaliditätsleistungen aus einer Direktversicherung unterliegen nicht der Schenkungssteuer. Im Todesfall sind zudem die Leistungen erbschaftssteuerfrei, wenn Sie in angemessener Höhe an Ehegatten oder kindergeldberechtigte Kinder ausgezahlt werden.

 

 


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