Man unterscheidet zwischen einer vollständigen und teilweisen Berufsunfähigkeit. Eine vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung, Unfall oder Kräfteverfalls (ärztlicher Nachweis) voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit (nur bei Verweisbarkeit, siehe: Verweisungsklausel) auszuüben, die aufgrund seiner Ausildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine teilweise Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die Voraussetzungen für eine vollständige Berufsunfähigkeit zu voraussichtlich mindestens 50% erfüllt sind.

 

Schlagwörter: Berufsunfähigkeit, Definition, Begriff, Erklärung, Bedeutung, Tatsachenbestand

 


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Was bedeutet “berufsunfähig”?

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