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Was ist die Beihilfe?

Die Beihilfe gilt nur Beamte und ist eine Beteiligung des Dienstherrn im Rahmen seiner Fürsorgepflicht, u.a. für Krankheitskosten. Die Beihilfesätze fallen unterschiedlich aus, je nachdem, ob die Bundesbeihilfevorschriften oder die Beihilfeverordnung des jeweiligen Bundeslandes die Grundlage bildet. Die Behilfe darf zusammen mit den Versicherungsleistungen aus der privaten Krankenversicherung nicht die tatsächlichen Aufwendungen übersteigen.

Die Bundesbeihilfe sieht folgende Beihilfesätze vor:
- Aktiver Beihilfeberechtigter mit weniger als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern: 50% Kostenübernahme
- Aktiver Beihilfeberechtigter mit mindestens zwei berücksichtigungsfähigen Kindern: 70% Kostenübernahme
- Nicht berufstätige Ehegatten von Beihilfeberechtigten: 70% Kostenübernahme
- Ruhenstandsbeamte und Beamtenwitwen: 70% Kostenübernahme
- Kinder und Waisen von Beihilfeberechtigten, sofern nicht berufstätig: 80% Kostenübernahme

Weil die Beihilfen nicht dem genauen Umfang den Tarifen aus einer Krankenvollversicherung entsprechen und bestimmte Leistungen entweder gar nicht, oder nur teilweise übernommen werden, bieten die meisten Krankenversicherungen sogenannte “Beihilfeergänzungstarife”an, die im Falle einer eingeschränkten Leistung durch die Bundesbeihilfe die entstandene Kostendifferenz auffangen.

Die Beitragsunterschiede in der PKV sind zum Teil erheblich. Vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung sollte man aus diesem Grund mehrere Anbieter miteinander vergleichen.

 

Schlagwörter: Beihilfesatz, Beihilfesätze, Beihilfeergänzungstarife, Tarif Erweiterung Beihilfe, Ergänzung, PKV

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