Wenn Sie den Versicherungsschein zu Ihrer beantragten Versicherung erhalten und feststellen, dass einige Angaben abweichen, besteht ein Widerspruchsrecht von einem Monat nach Erhalt der Vertragsunterlagen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Widersprechen Sie nicht, gelten die Abweichungen automatisch als genehmigt.
Der Versicherer muss auf die Abweichung vom Antrag und die damit verbundenen Rechtsfolgen jedoch in klar erkenntlicher Form hinweisen und auch darauf, dass die Abweichungen nach Ablauf der Frist von 2 Wochen als genehmigt werden, sofern kein Widerspruch erfolgt ist. Ist dies nicht erfolgt gilt rechtlich der Vertrag, wie ursprünglich beantragt.
Wenn bereits Prämien entrichtet wurden, müssen diese nach einem Widerspruch von der Versicherung erstattet werden.
Schlagwörter: Widerspruch bei Vetragsabweichung, Abweichung im Antrag vom Vertrag, Antragsabweichung
Wichtig: Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben. Die Aussagen in diesem Text orientieren sich an Musterbedingungen. Ausschlaggebend für Ihre Versicherungsverträge sind die Bedingungen in Ihrer Versicherungspolice. Fragen Sie in jedem Fall immer bei Ihrer Versicherung nach und holen Sie sich ggf. eine Rechtsberatung ein.
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Was gilt bei Abweichungen im Versicherungsschein? |

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