Glasversicherung kündigen

Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung. In der Gebäudeversicherung deckt eine Glasversicherung vom Grunde her die Gebäudeverglasung ab, im Hausratbereich hingegen auch private Glasbruchschäden (z.B. Cerankochfelder, Spiegel, Fenster, Vitrinen etc.)

Mit unserer Kündigungsvorlage können Sie in wenigen Schritten ein Kündigungsschreiben zur Glasversicherung verfassen. Ergänzen Sie die vorgegebenen Felder einfach um Ihre individuellen Vertragsdaten, und drucken das fertige Kündigungsschreiben einfach aus.

In der Regel beträgt die Laufzeit einer Glasversicherung drei Jahre nach Beantragung. Im Falle einer Kündigung muss diese innerhalb von drei Monaten vor dem Ablauftermin bei Ihrer Hausratversicherung eingangen sein, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

 

Ähnliche Vorlagen

Gebäudeversicherung widerrufen

Haben Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und möchten den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen, räumt Ihnen der Gesetzgeber nach 2 VVG §8 ein allgemeines Widerrufsrecht ein, von welchem Sie innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss und Vorliegen sämtlicher Versicherungsunterlagen Gebrauch machen können. Zur Wahrung der Frist genügt hier die rechtzeitige Absendung.

Hausratversicherung kündigen

Eine Hausratversicherung schützt im wesentlichen Ihre Einrichtung vor Schäden durch Einbruchdiebstahl, Leitungswasser (z.B. Rohrbruch), Sturm, Feuer sowie Überspannungsschäden durch Blitz. Mögliche Erweiterungen im Versicherungsschutz sind der Einschluss einer Fahrraddiebstahlversicherung, Glasversicherung oder einer Elementarversicherung.

Hausratversicherung kündigen nach Beitragserhöhung

Die Laufzeit einer Hausratversicherung beträgt in der Regel drei Jahre. Auch wenn in Ihrem Versicherungsschein eine Laufzeit von z.B. 5 Jahren oder mehr angegeben ist, können Sie bereits nach drei Jahren Ihren Hausratvertrag kündigen (gemäß VVG-Reform 2007). Nach Ablauf des im Versicherungsschein genannten Datums verlängert sich die Hausratversicherung bei Nicht-Kündigung automatisch immer um ein Jahr.

Hausratversicherung kündigen nach Schaden

Nachdem ein versicherungspflichtiger Hausratschaden (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Einbruch-Diebstahlschaden oder Überspannungsschaden durch Blitz) eingetreten ist, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.

Hausratversicherung widerrufen

Wenn Sie eine abgeschlossene Hausratversicherung wieder rückgängig machen möchten, haben Sie gemäß 2 VVG §8 nach Abschluss eines Versicherungsvertrages bis auf einige Ausnahmen ein allgemeines Widerrufsrecht von 2 Wochen von dem Tag an, zu dem Ihnen alle notwendigen Vertragsunterlagen vorliegen. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet.