Gebäudeversicherung kündigen nach Schaden
Nachdem ein versicherungspflichtiger Schaden am Gebäude eingetreten ist (z.B. Leitungswasserschaden, Sturmschaden, Feuerschaden, Überspannungsschaden durch Blitz), haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses erstreckt sich über einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung, meist Zeitpunkt der abschließenden Schadenregulierung.