Gebäudeversicherung widerrufen

Haben Sie eine Gebäudeversicherung abgeschlossen und möchten den Vertragsabschluss wieder rückgängig machen, räumt Ihnen der Gesetzgeber nach 2 VVG §8 ein allgemeines Widerrufsrecht ein, von welchem Sie innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsabschluss und Vorliegen sämtlicher Versicherungsunterlagen Gebrauch machen können. Zur Wahrung der Frist genügt hier die rechtzeitige Absendung. Auch wenn bereits Beiträge entrichtet wurden, werden diese von der Versicherung erstattet.

Mit dem nachstehenden Vordruck können Sie bequem den Abschluss Ihrer Gebäudeversicherung widerrufen. Ergänzen Sie einfach die Felder mit Ihren individuellen Daten und drucken das PDF-Dokument aus. Wichtig: Nicht die Unterschrift vergessen! Der Text auf der Vorlage dient als Muster und ist frei veränderbar.

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Glasversicherung kündigen

Die Glasversicherung schützt Ihren Hausrat oder Ihr Gebäude vor Schäden infolge eines Glasbruchs. In der Regel ist es dabei unerheblich, wer den Schaden verursacht hat. Die Glasversicherung kann sowohl als eigenständiger Vertrag abgeschlossen werden, als auch in Verbindung mit einer Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung.

Gebäudeversicherung kündigen - PDF Vorlage mit Mustertext

Sie möchten Ihre Gebäudeversicherung kündigen? Nutzen Sie unsere kostenlose PDF-Vorlage und erstellen Sie in wenigen Schritten ein professionelles Kündigungsschreiben an Ihren Versicherer. Unser Vordruck enthält zudem einen Mustertext mit wichtigen Details, die Sie im Rahmen eines Versicherungswechsels beachten sollten. Die Entscheidung, eine Gebäudeversicherung zu kündigen, sollte jedoch wohlüberlegt sein.

Gebäudeversicherung kündigen nach Kauf

Wenn Sie eine Immobilie erwerben, übernehmen Sie automatisch auch die bestehende Gebäudeversicherung des Vorbesitzers. Doch was, wenn Sie den Vertrag nicht fortführen möchten? Sie haben das Recht, innerhalb eines Monats nach Kenntniserlangung über die Versicherung oder spätestens einen Monat nach Ihrer grundbuchamtlichen Eintragung als neuer Eigentümer, den Vertrag zu kündigen.