Was passiert, wenn ich meinen Versicherungsbeitrag nicht bezahle?

Grundlagen des Vertragsverhältnisses

Jedes Vertragsverhältnis, einschließlich Versicherungsverträge, beruht auf Gegenseitigkeit. Wenn Sie Ihre Prämie nicht bezahlen oder im Zahlungsverzug sind, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Der Versicherer kann unter bestimmten Bedingungen vom Vertrag zurücktreten oder ist von der Leistung befreit.

Zahlungsverzug mit der Erstprämie

Solange die erste oder einmalige Prämie nicht bezahlt ist, hat der Versicherer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Vertrag gilt rechtlich erst dann als erfüllt, wenn die Erstprämie bezahlt wurde. Eine Ausnahme besteht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie an der Nichtzahlung der Beiträge keine Schuld trifft. In diesem Fall hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht. Bei vorläufigem Versicherungsschutz muss die Prämie innerhalb von zwei Wochen nach der ersten Aufforderung bezahlt werden; sonst kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend kündigen und eine Geschäftsgebühr erheben.

Zahlungsverzug mit den Folgeprämien

Bei Zahlungsverzug der Folgeprämien kann der Versicherer eine schriftliche Zahlungsaufforderung senden, in der eine letzte Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen gesetzt wird. Diese Aufforderung muss auch die Höhe der rückständigen Beträge, Zinsen und andere Kosten enthalten. Andernfalls ist die Aufforderung unwirksam. Wenn die offenen Beiträge bis zum Ablauf der Frist nicht beglichen sind, besteht kein Versicherungsschutz mehr, und der Versicherer kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

Wiederaufleben des Vertrags

Wenn noch kein Versicherungsfall eingetreten ist, können Sie den Vertrag durch Nachzahlung der ausstehenden Beiträge innerhalb eines Monats nach Wirksamkeit der Kündigung rückwirkend wiederaufleben lassen. Erfolgt die Zahlung später, liegt die Entscheidung über die Fortsetzung des Vertrags beim Versicherer.

Kommunikation mit dem Versicherer

Es ist entscheidend, bei finanziellen Engpässen oder anderen Gründen, die zu einem Zahlungsverzug führen könnten, proaktiv mit dem Versicherer in Kontakt zu treten. Viele Versicherer bieten in solchen Fällen Ratenzahlungen oder Stundungen an. Eine frühzeitige Kommunikation kann nicht nur Mahngebühren und zusätzliche Kosten vermeiden, sondern auch den Versicherungsschutz aufrechterhalten.

Zusätzliche Hinweise

  • Mahngebühren und Zinsen: Beachten Sie, dass bei Zahlungsverzug zusätzliche Kosten wie Mahngebühren und Verzugszinsen anfallen können.
  • Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten ist es ratsam, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte und Pflichten genau zu kennen.